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Wahlmöglichkeit bei plötzlicher Erkrankung ! nur ! am Wahltag ???

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vianvian
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Gironimo, danke für Deine Antwort, aber damit sind meine Zweifel noch nicht ausgeräumt, denn ...

der Wahltag war am 01.08. die nachträgliche schriftliche Stimmabgabe, die bereits im Vorfeld, also vor dem Wahltag beantragt werden mußte, muss bis zum 05.08. beim Wahlvorstand eingehen. Die Erkrankung des MA betraf den 02.08. ....

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Community-Antworten (5)

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gironimo

04.08.2016 um 22:12 Uhr

Was ich damit sagen wollte, zu spät ist zu spät. Da kann man nichts machen.

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gironimo

05.08.2016 um 09:51 Uhr

Der Kollege war ja am Wahltag offenbar nicht krank.

Ausserdem kann der WV nach dem Wahltag keine Stimmzettel mehr ausgeben.

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Zappelmann

05.08.2016 um 09:54 Uhr

Warum hat er denn am Wahltag nicht gewählt?

Z
zuckertuete

05.08.2016 um 10:01 Uhr

Das die schriftliche Stimmabgabe bis zum 5.8. zu erfolgen hat ist für mich fraglich, wenn der Wahltag der 1.8. war. Öffnet ihr heute erst die Wahlurne??

G
gironimo

05.08.2016 um 10:27 Uhr

Das ist im vereinfachtem Wahlverfahren so vorgesehen , wenn Antrag auf verspätete Stimmabgabe gestellt wurde.

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