Wahlmöglichkeit bei plötzlicher Erkrankung ! nur ! am Wahltag ???
Hallo Gironimo, danke für Deine Antwort, aber damit sind meine Zweifel noch nicht ausgeräumt, denn ...
der Wahltag war am 01.08. die nachträgliche schriftliche Stimmabgabe, die bereits im Vorfeld, also vor dem Wahltag beantragt werden mußte, muss bis zum 05.08. beim Wahlvorstand eingehen. Die Erkrankung des MA betraf den 02.08. ....
Community-Antworten (5)
04.08.2016 um 22:12 Uhr
Was ich damit sagen wollte, zu spät ist zu spät. Da kann man nichts machen.
05.08.2016 um 09:51 Uhr
Der Kollege war ja am Wahltag offenbar nicht krank.
Ausserdem kann der WV nach dem Wahltag keine Stimmzettel mehr ausgeben.
05.08.2016 um 09:54 Uhr
Warum hat er denn am Wahltag nicht gewählt?
05.08.2016 um 10:01 Uhr
Das die schriftliche Stimmabgabe bis zum 5.8. zu erfolgen hat ist für mich fraglich, wenn der Wahltag der 1.8. war. Öffnet ihr heute erst die Wahlurne??
05.08.2016 um 10:27 Uhr
Das ist im vereinfachtem Wahlverfahren so vorgesehen , wenn Antrag auf verspätete Stimmabgabe gestellt wurde.
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