Hallo Gironimo,
danke für Deine Antwort, aber damit sind meine Zweifel noch nicht ausgeräumt, denn ...

der Wahltag war am 01.08. die nachträgliche schriftliche Stimmabgabe, die bereits im Vorfeld, also vor dem Wahltag beantragt werden mußte, muss bis zum 05.08. beim Wahlvorstand eingehen. Die Erkrankung des MA betraf den 02.08. ....