Erstellt am 06.05.2011 um 18:20 Uhr von wölfchen
. . . das würde auf eine Abänderung des Wahlausschreibens hinauslaufen und das geht nicht. So, wie ausgeschrieben muss es auch durchgezogen werden . . .
Erstellt am 11.05.2011 um 14:11 Uhr von GastBR
nun danke, aber ich habe das hier gefunden
DKK § 3 WO BetrVG, V. Berichtigungen und Neuerlass des Wahlausschreibens
Berichtigungen und Neuerlass des Wahlausschreibens
Das Wahlausschreiben legt Daten und Fristen mit bindender Wirkung fest. Es kann daher nur in engen Grenzen geändert werden. Ergänzungen und Berichtigungen des Wahlausschreibens sind grundsätzlich nur zulässig, soweit sie nicht zu einer Änderung der zwingend vorgeschriebenen Angaben nach Abs. 2 führen. Etwas anderes wird zu gelten haben, wenn die nachträgliche Ergänzung oder Berichtigung so rechtzeitig erfolgt, dass sich die Wähler noch darauf einstellen können. Auf keinen Fall darf eine Beeinträchtigung ihrer Wahlchancen vorgenommen werden. Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze ist Folgendes zu beachten. Eine Ergänzung bzw. Berichtigung ist bei Schreib- und Rechenfehlern und sonstigen ***offenbaren Unrichtigkeiten*** zulässig.
Erstellt am 11.05.2011 um 14:28 Uhr von petrus
Ja und?
> soweit sie nicht zu einer Änderung der zwingend vorgeschriebenen Angaben nach Abs. 2 führen
wozu der Wahltag gehört. Also nicht zulässig.
> Auf keinen Fall darf eine Beeinträchtigung ihrer Wahlchancen vorgenommen werden
was durch eine Vorverlegung passieren kann. Ein "nach hinten verschieben" wäre hier evtl. unkritischer. Wenn ich am ursprünglich veröffentlichten Wahltermin vor dem verschlossenen Wahllokal stehe (weil ich die Änderung aus welchem Grund auch immer nicht mitbekommen habe), ist im ersten Fall die Wahl vorbei und mein Wunschkandidat ist evtl. um meine Stimme gebracht... im zweiten Fall komme ich ein paar Tage später erneut zum Wahllokal oder wähle per Briefwahl...
> Berichtigung ist bei Schreib- und Rechenfehlern und sonstigen ***offenbaren Unrichtigkeiten*** zulässig.
was ist bei einem veröffentlichten Datum _offenbar_ unrichtig?