Erstellt am 26.04.2010 um 20:56 Uhr von Biggy
Torsten wem willst du die denn einreíchen. Du kannst dich selbst vorschlagen oder vorschlagen lassen, gewählt wird von den anderen Betriesbratsmitgliedern.
Wenn sie denken, dass du der richtige bist werden sie dich wählen,wenn nicht jemand anderen.
Erstellt am 26.04.2010 um 21:01 Uhr von Torsten
Hallo Biggi,
kennst Du Dich mit einer Listenwahl aus, soll heißen weißt Du wie die Auszählung funktioniert?
Liebe Grüße
Torsten
Erstellt am 26.04.2010 um 22:48 Uhr von peters
Ich mach mal einen Vorschlag:
ihr macht denjenigen zum Vorsitzenden, der weiß, wie man einen Vorsitzenden wählt.
Erstellt am 27.04.2010 um 02:24 Uhr von sueton
@peters Wird der leicht zu finden sein?:-))
@Torsten
Schmeiß' endlich Deine Liste weg!Vorsitzender und Stelli werden im Gremium gewählt. Einer schlägt den Torsten vor und wenn jetzt mindestens 8 nicken (DU darfst auch für Dich nicken),dann bist Du's.
Erstellt am 27.04.2010 um 08:38 Uhr von rkoch
@Torsten
oder falls Du immer noch nicht verstehst (siehe Deine Antwort 2):
Nach der Wahl werden die Listen ausgezählt und nach den Mehrheitsverhältnissen kommen x Personen in den BR (beachte: Personen nicht Listen).
Ab hier sind die Listen rechtlich nur noch (!) für die Nachrückerfolge interessant.
Im BR sitzen 15 Personen, und die machen unter sich aus, wer welches Amt bekommt. Wenn die Listen politischer Natur sind (z.B. GEW und Nicht-GEW), wird natürlich das Mehrheitsverhältnis der Listen am Ende eine Rolle spielen, aber niemand sagt das a) der an erster Stelle der stärksten Liste Vorsitzender werden muss, noch b) das überhaupt die Listen berücksichtigung finden müssen. Man kann auch ein BRM zum Vorsitzenden wählen, welcher aus einer Liste mit nur einem gewählten Listenplatz kommt, oder den auf dem letzten Listenplatz einer x-beliebigen Liste, z.B. weil er die beste Eignung hat, weil er neutral ist, weil ihn jeder im BR so gerne mag, etc.
Nachtrag: (#$%# sieben Antwortlimit!)
Zu Tamirasuns Antwort @Torsten: Damit kein Missverständnis aufkommt: Die zur BR-Wahl eingereichten Listen sind damit auch nicht gemeint! Es werden zu den Freistellungen, Ausschüssen, etc. NEUE Listen zur Wahl eingereicht, können natürlich auch die gleichen sein, außer das nur die tatsächlich gewählten BRM drauf stehen können, Ersatzmitglieder nicht! Es spricht auch nichts dagegen, diese Listen aus allen BRM quer durch die BR-Wahl-Listen zusammenzustellen.
Erstellt am 27.04.2010 um 10:28 Uhr von Tamirasun
Da wir gerade einen ähnlichen Verlauf haben und uns mit dem Thema der Wahlen in der konst. Sitzung auseinandersetzen, kann ich nur sagen:
Vorsitz und Stellvertretung = Mehrheitswahl
Sollte bei der/ den Freistellung/en( wir gehen mal von 3 verfügbaren Freistellungen, sowie einem BR der aus 2 Listen gewählt wurde aus), sollten also dort beide Listen einen Vorschlag einreichen, befinden wir uns wieder in der Verhältniswahl und den Höchstzahlen nach d´hunt.
Gleiche Möglichkeit beim Betriebsausschuss, KBR, u.a.
Was ich im Zusammenhang mit der Verhältniswahl für diese Ämter interessant fand ( gerade für die zu vergebenen Freistellungen), dass die eingereichte LIste an Vorschlägen für das Amt auch als Nachrückerliste gelten. Wie beim normalen BR-Amt.
Wie auch immer, das wollte ich nur mal eben so los werden..*lächel*
Jetzt warte ich mal auf heute mittag und auf genau diese Wahlen....
Erstellt am 27.04.2010 um 10:30 Uhr von hundkatzemaus
Aber auch bei den Freistellungen kann der BR etwas anderes vereinbaren.
lächel