haben einzuladende Ersatzmitglieder auf der konstituierenden Sitzung zur Wahl des/der BR-Vorsitzenden/Stellv. das gleiche Stimmrecht wie die gewählten Mitglieder des BR.??
und kann man sich auch selbst seine Stimme geben.??

Ich meinte natürlich ob Ersatzmitglieder auf der konstituierenden Sitzung auch volles Stimmrecht zur Wahl des/der Vorsitzenden besitzen und ob ein BR-Mitglied (kein Ersatzmitglied) sich auch selbst seine Stimme geben kann. z.Bsp. bei einem Verhältnis von 3:3 mit seiner Stimme zum 4:3 gelangt.
Danke.