Erstellt am 23.04.2010 um 09:37 Uhr von Randolf
Ich nehme mal an, Du bist im Wahlvorstand und kandidierst gleichzeitig auch.
Lass die vorherige Debatte mit Deinen Mitstreitern lieber bleiben. Du begeht damit einen Verstoß gegen die allgemeinen Wahlgrundsätze nach § 20 Absatz 1 und 2 BetrVG (Beeinflussungs- und Benachteiligungsverbot).