Minderheitengeschlecht
Hallo allesamt
Wir werden wählen. Unsere Vorrausetzungen: wir sind insgesamt 81 Mitarbeiter und davon nur 12 Frauen (nicht anders realisierbar). Auf unseren 4 eingereichten Listen befindet sich eine Bewerberin an dritter Stelle. Auch wenn diese Liste gut gewählt wird, ist es unwahrscheinlich, dass sie, an dritter Stelle stehend, aufgrund anderer Listenspitzenplätze eine Chance per Wahl hat, in den Betriebsrat zu kommen. Laut § 15 BetrVG (Mindestverhältnis = 14 weibl. MA) würde demnach keine autom. Minderheitenvertretung im Betriebsrat vorhanden sein. Gibts dagegen eine Argumentation/Interpretation? Es wär schade für unsere Mädels.
Danke
Community-Antworten (2)
22.04.2010 um 15:45 Uhr
Was soll es da geben? Minderheitenberücksichtigung ist nicht und wenn einer nicht gewählt wird, was soll man da dagegen sagen? "Es reicht nicht, aber weil du so nett bist biste mit dabei?" Nicht wirklich ...
22.04.2010 um 16:26 Uhr
Genauso. Die einzige Chance für die nächste Wahl (wenn sich am Geschlechterverhältnis nichts ändert) wäre, wenn die "Mädels" eine eigene Liste aufstellen.
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