Erstellt am 21.04.2010 um 18:54 Uhr von peters
Derjenige mit der niedrigsten Kennzahl nach D'Hondt.
(ich wundere mich, dass Wahlvorstände immer erst NACH der Wahl von solchen Fragen überrascht werden.)
Erstellt am 21.04.2010 um 19:17 Uhr von vokuhila
@peters
....dann verstehe ich das richtig so, der Mann der den 9 BR-Platz belegt muss weichen?
Es ging lediglich um eine Klarlegung im Disput mit einem anderen Kollegen, der anderer Meinung war, deshalb diese Frage um ihm auch zu zeigen das ich mit meiner Meinung nicht allein stehe.
Trotzdem, vielen Dank für Deine schnelle Antwort.
Erstellt am 21.04.2010 um 19:49 Uhr von DonJohnson
@vokuhila
Rechne doch mal selber aus, wieviele Sitze das Geschlecht in der Minderheit bei euch erhalten muß! Bedenke aber, dass zu dieser Feststellung auch LeihAN dazuzählen (was in meinen Augen echt unsinnig ist wenn man bedenkt, dass sie nciht dazuzählen wenn es um die Betriebsgröße geht (auch da würde ich aber Ausnahmen setzten als WV wenn es auf der Kippe steht ;-))) )
Erstellt am 22.04.2010 um 10:04 Uhr von Angie
Hallo Vokuhila,
§ 15 Abs. 5 Punkt 1 WO :
An die Stelle der auf der Vorschlagsliste mit der niedrigsten Höchstzahl benannten Person, die nicht dem Geschlecht in der Minderheit angehört,tritt die in derselben Vorschlagsliste in der Reihenfolge nach ihr benannte, nicht berücksichtigte Person des Geschlechts in der Minderheit.
MfG
Angie
Erstellt am 22.04.2010 um 10:53 Uhr von vokuhila
Aber hallo Angie....;-)
.................das nenn ich mal ne Ansage................;-)
LG
vokuhila