Hallo zusammen,

ich hätte da mal eine Frage bzgl. Nachrücker und Beachtung der Frauenquote.
Wir hatten zur Wahl drei Listen und sind ein 15er Gremium, somit sind bei uns 5 Sitze mit Frauen besetzt.
Liste 1 hat 8 Sitze und stellt ordentlich eine Frau
Liste 2 hat 6 Sitze stellt ordentlich drei Frauen
Liste 3 hat 1 Sitz und stellt ordentlich eine Frau

Nun ist es so, dass krankheitsbedingt langfristig eine Frau von Liste 2 fehlt. Somit wird bei uns ein Mann übersprungen und das zweite Ersatzmitglied wird geladen, da diese eine Frau ist.
Soweit so gut, wenn nur ein ordentliches Mitglied ausfällt.

Jedoch zerbrechen wir uns regelmäßig den Kopf darüber, wenn ein weiteres Mitglied von Liste 1 fehlt.
Hier ist das erste Ersatzmitglied eine Frau.

Somit handeln unsere Vorsitzenden dann immer so, dass die Frau von Liste 2, welche sonst immer kommt, nicht eingeladen wird, sondern das erste Ersatzmitglied von Liste 2, welcher ja ein Mann ist.
Und eben die Kollegin von Liste 1. Die Frauenquote wird ja dann erfüllt, jedoch nach meinem persönlichen Empfinden, finde ich das seltsam.
Da dann Liste 1 zwei Frauen stellt, Liste 2 auch zwei und Liste 3 eine Dame.

Ist das dann tatsächlich so gesetzeskonform? Ich hab schon einiges durchforstet, jedoch nur Beispiele gefunden, die nicht eindeutig waren.
Noch gab es keine Möglichkeit unsere Kollegin von Liste 2 zu fragen, dass sie solang von ihrem Posten zurücktritt, solang sie im Krankenstand ist, da sich der Genesungsprozess etwa ein Jahr hinziehen wird. Damit wäre ja die Kollegin von Liste 2 dauerhaft gesetzt, oder etwa doch nicht?

Vielen Dank für euer Feedback :)