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Veröffentlichung Wahlvorschläge

E
eismann
Nov 2016 bearbeitet

Der Wahlvorstand in unserem Betrieb hat gestern die Wahlvorschläge veröffentlicht. Allerdings handelt es sich um eine tabellarische Aufstellung, in der die Kandidaten in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt sind. Ist dies ausreichend? Müßten nicht Kopien der tatsächlichen Wahlvorschlagslisten (es wurden mindestens 5 eingereicht) veröffentlicht werden, d.h. auch die Veröffentlichung der Unterstützer. Der Vollständigkeit halber möchte ich noch anmerken, dass in unserem Betrieb das vereinfachte Wahlverfahren angewendet wird, d. h. auch dass die Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (Personenwahl) stattfindet.

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Community-Antworten (7)

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sueton

20.04.2010 um 14:07 Uhr

Hallo Eismann! Wenn Ihr mindestens 5 gültige Vorschlagslisten habt ist das vereinfachte Wahlverfahren für Euch gestorben,dann gibts Listenwahl!

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Petrus

20.04.2010 um 14:41 Uhr

Müßten nicht Kopien der tatsächlichen Wahlvorschlagslisten (es wurden mindestens 5 eingereicht) veröffentlicht werden,

Im Prinzip ja. Nach Wahlvorschlägen getrennt und in der Reihenfolge wie eingereicht.

d.h. auch die Veröffentlichung der Unterstützer.

die werden nicht veröffentlicht!

@sueton:

5 gültige Vorschlagslisten habt ist das vereinfachte Wahlverfahren gestorben

Ob vereinfachtes Verfahren oder nicht wird anhand der Wahlberechtigten festgelegt, nicht anhand der Wahlvorschläge!

S
sueton

20.04.2010 um 15:32 Uhr

...und schon wieder ein Fehler von mir!

P
PTNetty

20.04.2010 um 16:15 Uhr

Ohne weitergehende Informationen von eismann ist hier einiges möglich. Wenn es tatsächlich in dem Betrieb die Voraussetzung für Personenwahl gibt, kann es durchaus sein, dass sich auf den Wahlvorschlägen mehrere Kandidaten zusammen getan haben und dann einen gemeinsamen Wahlvorschlag, also einen Zettel auf dem sie in Listenform aufgeführt sind, eingereicht haben. Auch dann werden die Kandidaten in alphabetischer Reihenfolge, egal mit wem sie zusammen auf einem Wahlvorschlag gestanden haben, bekannt gemacht.

T
Tanzbär

20.04.2010 um 16:53 Uhr

Versuchen wir uns doch einmal vorzustellen, dass es da einen WV gibt, der KEINE Fehler macht. Was wissen wir?

  • Vereinfachtes Wahlverfahren (wurde wohl vereinbart)
  • Veröffentlichung in alphabetischer Reihenfolge Da scheint doch alles in Ordnung. Wenn 5 Vorschlagslisten eingegangen sind, werden diese auf eine Liste zusammengefasst. Für mich gibt es keinen Grund, immer alles anzuzweifeln. In der Regel kann der Mensch lesen.
P
Petrus

20.04.2010 um 19:18 Uhr

@Tanzbär

  • Veröffentlichung in alphabetischer Reihenfolge Da scheint doch alles in Ordnung.

Nein.

Wenn 5 Vorschlagslisten eingegangen sind, werden diese auf eine Liste zusammengefasst.

Nein.

In der Regel kann der Mensch lesen.

Dann lies doch einfach: §33(4) WO bzw. §36(5) Satz 3 WO. Man beachte dabei die Mehrzahl: Wahlvorschläge.

Zusammengefasst und alphabetisch sortiert werden die Namen der Kandidaten nur auf dem Stimmzettel. (§§34 bzw. 36(4) WO)

T
Tanzbär

20.04.2010 um 19:29 Uhr

Ups ... Du hast recht. Da war ich wohl in Gedanken etwas woanders ...

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