Hallo,

im einstufigen verkürzten Wahlverfahren hat der WV im Wahlausschreiben zwischen dem spätesten Abgabetermin für Wahlvorschläge und deren Veröffentlichung 3 Arbeitstage (5 Wochentage) verstreichen lassen. So hingen die Wahlvorschläge nur 3 Arbeitstage (dort wird heute gewählt). Ich bin gefragt worden, wie schwer der Fehler ist.

Was sagt Ihr? Sollen sie die Wahlen abbrechen + neu einleiten? Ich finde ehrlich gesagt den Fehler nicht entscheidend für den Wahlausgang, aber erheblich ist er schon, oder? Nachträgliche schriftliche Stimmabgabe wurde nicht beantragt, sodaß kein Problem für evtl. Briefwähler aufgetreten ist.

Grüße von Saxonia