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Listenwahl Betriebsratswahl - Kann man aufgrund der fehlenden Informationen die Briefwahl wiederholen?

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danielmuenchen
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen Wir haben Wahlen in unserem Betrieb. Wir haben zwei Listen also Listenwahl. In der Vergangenheit hatten wir stets Persönlichkeitswahl. Nun Listenwahl. Nun haben wir es leider versäumt die MA vorher über die Unterschiede zu informieren. Viele MA machen Briefwahl und viele haben schon falls angekreutzt da sie nicht die Unterschiede wussten.Wir haben nun schon Fälle mit der Frage...hätte ich das gewusst dann hätte ich... Kann man aufgrund der fehlenden INformationen die Briefwahl wiederholen? Oder ist es nun zu spät für die Briefwähle? Blicken da nicht ganz durch Danke Daniel

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Community-Antworten (3)

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ridgeback

25.02.2010 um 11:13 Uhr

danielmuenchen, woher wisst ihr das? Wurden die Briefwahlunterlagen vor der Stimmauszählung geöffnet?

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danimuenchen

25.02.2010 um 12:36 Uhr

nein, einige briefwähler sind persönlich auf uns zugekommen und haben uns berichtet.

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rolfo

25.02.2010 um 12:55 Uhr

Ihr habt doch sicherlich in den Wahlunterlagen darauf hingewiesen dass der Wähler nur eine Stimme abgeben kann für eine Liste, also nur 1 Kreuz machen darf. Wenn dies nicht beachtet wurde, Pech. Im Übrigen wird doch im Wahlausschreiben auf die Wahlordnung verwiesen und jeder hat das Recht sich dort zu informieren, also doppeltes Pech

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