Erstellt am 19.04.2010 um 11:27 Uhr von sueton
Hallo Ginkgo!
Nach § 18 WO hat der WV die Namen der gewählten BRM unverzuglich für 2 Wochen bekannt zu machen.Von EBRM steht da nichts,aber wie schon weiter unten bei einer Frage geschrieben:Nehmt die Wahlniederschrift als Aushang,dann gibt es keine Unklarheiten.