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Veröffentlichung des Wahlergebnisses ohne genaue Stimmenanzahl

W
wichtiges
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, unser Wahlvorstand hat das Wahlergebnis (Stimmen) veröffentlicht. Bei den ersten (in das Gremium gewählten Mitgliedern) ist die genaue Stimmenanzahl angegeben, bei den folgenden Kandidaten wurde nur in größer 100, kleiner 100 und kleiner 50 klassifiziert. Ist das rechtens oder stehen mir als Wahlberechtigter die genauen Stimmen aller Kandidaten zu? Ist das rechtlich festgeschrieben? Viele Grüße wichtiges

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Community-Antworten (2)

S
sueton

19.04.2010 um 12:06 Uhr

Die Wahlniederschrift des WO muß die genauen Stimmenzahlen enthalten.Da Kopien an den AG und die im Betrieb vertretene Gewerkschaft gehen-was spricht dagegen,diese Niederschrift als Ergebnisaushang zu verwenden?

W
wichtiges

20.04.2010 um 12:09 Uhr

Das kann ich auch nicht sagen, was gegen die Veröffentlichung der Niederschrift gesprochen hat ... Fakt ist jedenfalls, dass nur oben genannte Übersicht mit Klassifizierung veröffentlicht wurde (möglicherweise um Kandidaten mit schlechtem Ergebnis zu "schützen").

Gibt es eine Rechtsgrundlage, welche die Veröffentlichung der tatsächlichen Stimmen aller Kandidaten erfordert? (Wäre ich bei der öffentlichen Auszählung dabei gewesen, dann würde ich das genaue Ergebnis ja auch kennen - ging aber leider nicht bei mir)

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