Erstellt am 09.05.2014 um 12:52 Uhr von Pjöööng
Naja, das Ergebnis der Abstimmung wird dadurch ja in keinster Weise berührt. Insofern wird deshalb auch niemand die Wahl anfechten können. Ich würde es einfach hängen lassen und dann nachdem die Frist abgelaufen ist, den gleichen (falls keiner die Wahl ablehnt) Aushang aushängen, auf dem dann aber vom "endgültigen Wahlergebnis" die Rede ist.
Und darüber, ob deshalb die Frist für die Anfechtung ein paar Tage früher oder später beginnt, würde ich mir keinen Kopf machen. Das sollen die tun, die die Wahl anfechten wollen und deren Arbeitsrichter. Hauptsache die Frist beginnt überhaupt!
Erstellt am 09.05.2014 um 13:05 Uhr von Zackibossi
Danke, Pjöööng. Eine Anfechtung muss befürchtet werden, weil es Streit über eine Entscheidung des Wahlvorstands betreffs der Zuordnung eines Mitarbeiters zu den leitenden Angestellten gibt. Aber das warten wir jetzt einfach ab.
Erstellt am 09.05.2014 um 13:12 Uhr von Pjöööng
Ein allgemeiner Erfahrungsgrundsatz ist, dass über Wahlanfechtungen viel gesprochen wird, aber nur selten tatsächlich eine erfolgt. Als Wahlvorstand muss man sich Androhungen von Anfechtungen genauso gefallen lassen wie dieBeschwerden übers Wetter.
Erstellt am 10.05.2014 um 10:04 Uhr von Hartmut
Exakt so ist es! :)
Zackibossi, mach dir keine Gedanken. Ja, ok, das Wort 'Vorläufig' hätte sich sehr schön gemacht auf eurem Aushang. Aber es ist kein Beinbruch, wenn es fehlt, Pjöng hat den Ausweg gezeigt: Macht den nächsten Aushang 'endgültig'. :)
Und jawohl, mit Anfechtung droht man gerne, durchziehen tut's fast niemand. Am allerwenigsten der Arbeitgeber, denn den würde der Spaß richtig viel Kohle kosten.