Erstellt am 19.05.2010 um 12:42 Uhr von rkoch
Einen kleinen Denkfehler hast Du:
> frühestens 3 Tage nach Zugang der Bekanntmachung
Wenn die Kollegen vorher zustimmen gehts auch früher, aber ansonsten hast Du Recht. Es ist aber üblich nach der Wahl ein VORLÄUFIGES Wahlergebnis auszuhängen um die Kollegen über den Ausgang der Wahl zu informieren.
Wir sind den kurzen Weg gegangen: Wir haben den Kollegen einfach einen Vordruck "Ich nehme die Wahl an" gleich mit der Benachrichtigung ausgehändigt und einfach gebeten sich doch gleich zu entscheiden. Wenn einer nicht gewollt hätte, gut hat er die drei Tage. Aber i.d.R. nehmen die Gewählten ja auch an, dann ist das ganze gleich vom Tisch.
Erstellt am 19.05.2010 um 14:44 Uhr von DonJohnson
rkoch
*gleich mit der Benachrichtigung ausgehändigt und einfach gebeten sich doch gleich zu entscheiden.*
Halte ich persönlich so für nicht den richtigen Weg...
Erstellt am 19.05.2010 um 16:02 Uhr von rkoch
funktioniert aber und ist rechtlich nicht verboten :-) Wir haben ja keinen dazu gezwungen sich gleich zu entscheiden....