Erstellt am 16.04.2010 um 08:54 Uhr von Taurus
1. Am Tag der Auszählung,spätestens am nächsten Werktag.
2. Gewählte Mitglieder haben 3 Tage nach bekanntgabe des Wahlergebnisses Zeit die Wahl abzulehnen. Reagieren sie nicht gilt die Wahl als angenommen. Nach Ablauf der 3 Tage kann die konstituierende Sitzung einberufen werden.
Erstellt am 16.04.2010 um 08:57 Uhr von MonaLisa
@William,
wobei die Einladung innerhalb einer Woche rausgehen muss, aber die konstituierende Sitzung auch später stattfinden kann!
Erstellt am 16.04.2010 um 09:25 Uhr von Petrus
> 1. Am Tag der Auszählung,spätestens am nächsten Werktag.
wird nach §13 WO das Auszählungsergebnis bekanntgegeben. Wobei zu beachten ist, dass dies nicht schriftlich erfolgen muss (sonst wäre dies im Gesetz verlangt!)
> 2. Gewählte Mitglieder haben 3 Tage nach bekanntgabe des Wahlergebnisses Zeit die Wahl abzulehnen. Reagieren sie nicht gilt die Wahl als angenommen. Nach Ablauf der 3 Tage kann die konstituierende Sitzung einberufen werden.
Und erst dann steht das _endgültige_ Wahlergebnis fest, dass nach §18 WO öffentlich per Aushang bekanntzugeben ist.
Erstellt am 16.04.2010 um 12:50 Uhr von DonJohnson
@all
*Nach Ablauf der 3 Tage kann die konstituierende Sitzung einberufen werden.*
Das stimmt so nicht!
Wenn Kollege Meyer innerhalb dieser drei Tage sagt "Nö, ick will nischt", hat auch der nächste wieder drei Tage Bedenkzeit usw usw usw usw. Im schlimmsten Fall kann sich das also ziemlich hin ziehen ;-)))