Erstellt am 14.04.2010 um 13:20 Uhr von Dielöwin
@roadrunner
Ihr hättet im Vorfeld diesen Kollegen seine Einverständniserklärung unterschreiben lassen können, für den Fall daß er ein Mandat erhält. Nun gut dass ist wohl gegessen.
Eure Konsti könnt ihr schon mit einem EBRM machen, ändert aber nix daran daß ihr am 24.04. einen neuen BR habt und nicht wißt ob der Kollege sein Amt annimmt oder nicht.Ihn zu erreichen im Urlaub geht wohl gar nicht?
Erstellt am 14.04.2010 um 13:30 Uhr von Tanzbär
***Können dann überhaupt Beschlüsse gefasst werden?***
könnten - ja, aber auf der konstituierenden Sitzung werden m.E. keine Beschlüsse gefasst, sondern der Vorsitzende und der Stellvertreter gewählt.
Sollte der fehlende Kollege für eins der Ämter vorgesehen sein, dann hätte er vorher sein Einverständnis erklären müssen, für den Fall der Fälle. Wenn nicht, spielt das keine Rolle.
Erstellt am 14.04.2010 um 13:36 Uhr von PTNetty
Beschlüsse können ab Anwesenheit der Hälfte der BRMitglieder gefasst werden.
5er Gremium = 3
7er Gremium = 4
9er Gremium = 5
usw.
Ersatzmitglieder werden bei rechtlicher Verhinderung von Betriebsratsmitgliedern automatisch zu vollwertigen BRMitgliedern und zählen dann auch entsprechend.
Es ist nicht nur konform sondern richtig ein Ersatzmitglied für ein rechtlich! verhindertes Mitglied (Urlaub,Krankheit, Fortbildung) zu laden.
Man könnte sagen, dass die 3 Tage zur möglichen Mitteilung der Ablehnung verstrichen sind und somit die positive Zusage anzunehmen ist.
Wobei natürlich der Zugang der Mitteilung nicht eindeutig ist.
Wenn er nicht will kann er das Amt ja nach dem Urlaub niederlegen.
Gruß
PT Netty