Rücktritt des BRs, aber kein echtes bzw. zeitnahes Protokoll?
BR tritt als Gremium (4 von 5) zurück, aber es gibt kein gemeinsam gebilligtes, unterschriebenes Protokoll der Sitzung.
Die Einberufung des Wahlvorstands, evtl. die gesamte Neuwahl könnte ungültig sein?
Community-Antworten (4)
24.04.2021 um 17:20 Uhr
Ein Protokoll muss vom Vorsitzenden und einem weiteren BRM unterschrieben werden. Billigen muss es niemand. Abgesehen davon sind Beschlüsse nicht schon dadurch unwirksam wenn es kein Protokoll gibt.
26.04.2021 um 13:37 Uhr
"Die Einberufung des Wahlvorstands, evtl. die gesamte Neuwahl könnte ungültig sein? "
Nein, denn man kann auch außerhalb einer Sitzung sein Amt niederlegen. Dafür braucht es nicht einmal einen Beschluss, insbesondere, da ja offenbar nicht alle BRM ihr Amt niedergelegt haben.
26.04.2021 um 15:34 Uhr
Ich lese:
"BR tritt als Gremium (4 von 5) zurück" ... das wäre mEn aber eine Beschlusssache.
26.04.2021 um 16:09 Uhr
Okay, das habe ich wohl falsch gedeutet.
Ich hatte völlig verdrängt, dass man per Mehrheit beschließen kann, dass alle zurücktreten, auch wenn gar nicht alle zurücktreten wollen. Das muss ich nochmal nachlesen.
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