Erstellt am 24.04.2021 um 15:20 Uhr von Catweazle
Ein Protokoll muss vom Vorsitzenden und einem weiteren BRM unterschrieben werden. Billigen muss es niemand. Abgesehen davon sind Beschlüsse nicht schon dadurch unwirksam wenn es kein Protokoll gibt.
Erstellt am 26.04.2021 um 11:37 Uhr von Enigmathika
"Die Einberufung des Wahlvorstands, evtl. die gesamte Neuwahl könnte ungültig sein? "
Nein, denn man kann auch außerhalb einer Sitzung sein Amt niederlegen. Dafür braucht es nicht einmal einen Beschluss, insbesondere, da ja offenbar nicht alle BRM ihr Amt niedergelegt haben.
Erstellt am 26.04.2021 um 13:34 Uhr von celestro
Ich lese:
"BR tritt als Gremium (4 von 5) zurück" ... das wäre mEn aber eine Beschlusssache.
Erstellt am 26.04.2021 um 14:09 Uhr von Enigmathika
Okay, das habe ich wohl falsch gedeutet.
Ich hatte völlig verdrängt, dass man per Mehrheit beschließen kann, dass alle zurücktreten, auch wenn gar nicht alle zurücktreten wollen. Das muss ich nochmal nachlesen.