Korrekte Bezeichnung des freigestellten BRV auf dem BR-Wahlstimmzettel
Bei uns findet eine Personanwahl statt. Unser Wahlvorstand ist sich derzeit nicht sicher, wie er den, seit der letzten Wahl zu 100% freigestellten BRV auf dem offiziellen Stimmzettel unter der Rubrik "Art der Beschäftigung im Betrieb" bezeichnen soll.
- EDV-Mitarbeiter?
- Betriebsratsvorsitzender?
- Freigestellter Betriebsrat?
- oder? Danke für die Antworten.
Community-Antworten (7)
06.04.2010 um 14:11 Uhr
Die Art der Beschäftigung, die er ausüben würde, wenn er nicht freigestellt wäre.
06.04.2010 um 15:12 Uhr
Hallo wahlfuzi mit der Antwort von schree geh ich nich ganz konform da ich auch schon seit der letzten Wahl freigestellt bin ,stand hinter meinem Namen... BRV.... und ich glaube das ist auch korrekt so.
06.04.2010 um 15:18 Uhr
@schree @Die Löwin
vielen Dank für eure Antworten. Beide sind einleuchtend, aber mir momentan nicht sehr hilfreich, da sie genau gegenteiliges aussagen. Gibt es dazu evtl. einen Link oder ein Urteil?
06.04.2010 um 16:17 Uhr
Ich tendiere zur Antwort von die Löwin:
Entscheidend ist die momentan ausgeübte Tätigkeit und die ist nunmal freigest. BR. Mit einem Urteil kann ich dir nicht aufwarten, aber es ist doch eigentlich logisch. Es wird ja nicht nach dem Beruf gefragt sondern die Art der Beschäftigung
06.04.2010 um 16:51 Uhr
Was spricht dagegen wenn ihr den kpl. Text verwendet, also EDV Mitarbeiter/ z.Zt. freigestellter BRV ?
06.04.2010 um 18:49 Uhr
Hallo, schau mal nach §11 Abs.2 WO weiß jetzt nicht genau ob es da konkret drin steht ,wir sind hin und haben die Tätigkeit aufgeschrieben ohne BR-Tätigkeit weil wir niemand beeinflußen wollten.
06.04.2010 um 21:03 Uhr
Das Arbeitsverhältnis im Betrieb beginnt mit einer bestimmten Art von Beschäftigung als, z.B., EDV Mitarbeiter, dann übernimmt man vielleicht irgendwann das "EHRENAMT" eines Betriebsrates. Ganz neutral finde ich die Aussage von Shadowweaver, aus meiner Sicht spricht aber auch nichts dagegen, beides zu nennen, so wie die Harzhexe es vorschlägt!
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