Ist unsere Betriebsratswahl gültig?
Wir sind eine Niederlassung einer Speditionsfirma in Hamburg mit Sitz in Hannover. Diese Niederlassung hat z.Zt. 10 angestellte Fahrer, ab 07/2010 sind wir 18 Mitarbeiter. Im Januar 2010 haben wir beschlossen einen Betriebsrat zu wählen. Die Wahl wurde im Februar durchgeführt. Unser Niederlassungsleiter, der sein Büro in Hamburg hat, ist für mehrere Niederlassungen zuständig. Also nicht ständig vor Ort. Die Betriebsratswahl ist jetzt vom Arbeitgeber über das Arbeitsgericht angefochten worden mit der Begründung die Wahl sei ungültig, weil wir keinen Niederlassungsleiter vor Ort haben. Ist das rechtens oder haben wir das Recht einen eigenen Betriebsrat zu wählen?
Community-Antworten (3)
02.04.2010 um 03:53 Uhr
@Wärna Solange ihr von einem Gericht nicht Gegenteiliges hört seit ihr ein eigener BR mit allem drum und dran.
02.04.2010 um 17:20 Uhr
@Wärna
...und sollte der AG doch vom AG Recht bekommen, was man ja nie ausschließen kann/ sollte, einfach unter den Bedingungen des ArbG sofort Neuwahlen angehen.
02.04.2010 um 17:44 Uhr
Hallo Wärna
erst mal ruhig Blut, nachstehendes Zitat sollte dich etwas beruhigen
der Betriebsrat bleibt während der gesamten Dauer des Arbeitsgerichtsprozesses, in dem es um die Wahlanfechtung geht, im Amt. Erst nach einer rechtskräftigen Entscheidung endet ggf. die Amtszeit des Betriebsrats und damit auch das einzelne Betriebsratsmandat. Der Beschluss des Arbeitsgerichts wird erst dann rechtskräftig, wenn keine zulässigen Rechtsmittel mehr eingelegt werden können. Insofern ist es möglich, dass mehrere Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit durchlaufen werden müssen. Ein Verfahren, das mehrere Jahre in Anspruch nehmen kann. Es passiert sogar nicht selten, dass ein rechtskräftiger Beschluss erst dann ergeht, wenn erneut die regelmäßigen Betriebsratswahlen anstehen. Wenn der Betriebsrat während des Prozesses zurücktritt und dadurch Neuwahlen nötig werden, entfällt das Rechtsschutzinteresse und das Arbeitsgericht wird nicht mehr feststellen, ob die Wahl ungültig war.
ver.di b+b -Betriebsratswahlen-Ablauf-Nach der Wahl-*FAQ
ob die ganze Angelegenheit durch eine einstweilige Verfügung abgekürzt werden könnte (dabei wäre das LAG die letzte Instanz), wäre zumindest theoretisch möglich
deshalb solltet ihr auch beschließen, einen guten Fachanwalt mit der Wahrnehmung eurer Interessen zu beauftragen
einfach mal dort anrufen, euer Problem schildern, er wird euch dann sagen, was zu tun ist
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