Wir sind eine Niederlassung einer Speditionsfirma in Hamburg mit Sitz in Hannover. Diese Niederlassung hat z.Zt. 10 angestellte Fahrer, ab 07/2010 sind wir 18 Mitarbeiter. Im Januar 2010 haben wir beschlossen einen Betriebsrat zu wählen. Die Wahl wurde im Februar durchgeführt. Unser Niederlassungsleiter, der sein Büro in Hamburg hat, ist für mehrere Niederlassungen zuständig. Also nicht ständig vor Ort.
Die Betriebsratswahl ist jetzt vom Arbeitgeber über das Arbeitsgericht angefochten worden mit der Begründung die Wahl sei ungültig, weil wir keinen Niederlassungsleiter vor Ort haben.
Ist das rechtens oder haben wir das Recht einen eigenen Betriebsrat zu wählen?