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Wahlvorschlagsliste

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cinar
Jan 2019 bearbeitet

Bei uns findet eine Mehrheitswahl statt, aufgrund des einstufigen vereinfachten WV. 5 BR-Mitglieder werden gewählt. Im Betrieb hängt eine Liste(Formular 215b) wo sich jeder Bewerber handschriftlich eintragen kann und in der ganz rechten Spalte per Unterschrift zustimmt. Das ist doch ok so, oder? Wenn nach Ende der Frist die Wahlvorschlagsliste veröffentlicht wird, müssen die Bewerber erneut unterschreiben? Die eingereichte Liste mit den Unterschriften reicht doch für die Akte, denke ich... Bin mir da etwas unsicher...

Edit: Ich habe eben erst gemerkt das mir ein ziemlich dämlicher Fehler passiert ist.... Im Wahlausschreiben steht, das mindestens 3 Stützunterschriften benötigt werden, obwohl es 4 sein sollten. Wäre es dennoch anfechtbar, wenn in der Liste 4 oder 5 Stützunterschriften vorhanden wären?? Könnt mir echt in den Ar.... beissen....

2.107013

Community-Antworten (13)

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rainerw

02.04.2010 um 04:11 Uhr

Ich halte es für fahrlässig die Liste so auszuhängen , wo sich dann jeder Bewerber eintagen kann der Kandidieren will. Zu leicht durch dritte , die evtl. anderen mal einen Streich spielen wollen, verfälschbar. Ans Infobrett gehört nur das Wahlausschreiben und eine Liste bleibt bei einem Listenführer oder beim Wahlvorstand im Büro. Am Infobrett wird bekannt gegeben das man sich zu bestimmten Zeiten eintragen kann. Wenn du Dich mit den Stützunterschriften vertan oder vertippt hast, halte ich dies für einen heilbaren Mangel, den man korregieren könnte. Sollte ich falsch liegen werden meine Kollegen hier mich bestimmt berichtigen.

C
cinar

02.04.2010 um 18:09 Uhr

Fahrlässig?? Verfälschbar?? Niemand würde bei uns solch einen "Streich" spielen und etwas verfälschen wollen. Davon abgesehen, dass ich die Liste jeden Tag vor Augen habe. Ich finde, man sollte es nicht übertreiben, wenn man den Betrieb und die Belegschaft nicht kennt, um die es hier geht. Aber das ist jetzt nicht das Thema.

Trotzdem, Danke für die Antwort.

Kann mir noch jemand helfen?

N
nicoline

02.04.2010 um 18:48 Uhr

cinar, wie viele wahlberechtigte MA habt ihr?

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cinar

02.04.2010 um 19:15 Uhr

Es sind 75 MA wahlberechtigt. Also 3,75 = 4 Stützunterschriften!?

N
nicoline

02.04.2010 um 19:19 Uhr

cinar, Es sind 75 MA wahlberechtigt. Also 3,75 = 4 Stützunterschriften!? Richtig

aufgrund des einstufigen vereinfachten WV. Und das wurde mit dem AG richtig vereinbart?

C
cinar

02.04.2010 um 19:35 Uhr

Ja.

Wäre es ein Problem, wenn im Wahlausschreiben "min. 3 Stützunterschriften" steht, obwohl dort "min. 4 Stützunterschriften" stehen sollte und auch letztendlich tatsächlich min.4-5 Stützunterschriften(garkein Problem) vorhanden wären?

N
nicoline

02.04.2010 um 19:51 Uhr

cinar, kommentierte Wahlordnung zur Hand? Wahrscheinlich gerade nicht, oder überhaupt nicht????? Na dann lies mal los:

BetrVG – Kommentar für die Praxis (hrsg. von Däubler/Kittner/Klebe/Wedde) § 3 WO BetrVG

Berichtigungen und Neuerlass des Wahlausschreibens

Das Wahlausschreiben legt Daten und Fristen mit bindender Wirkung fest. Es kann daher nur in engen Grenzen geändert werden. Ergänzungen und Berichtigungen des Wahlausschreibens sind grundsätzlich nur zulässig, soweit sie nicht zu einer Änderung der zwingend vorgeschriebenen Angaben nach Abs. 2 führen. Etwas anderes wird zu gelten haben, wenn die nachträgliche Ergänzung oder Berichtigung so rechtzeitig erfolgt, dass sich die Wähler noch darauf einstellen können. Auf keinen Fall darf eine Beeinträchtigung ihrer Wahlchancen vorgenommen werden. Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze ist Folgendes zu beachten. Eine Ergänzung bzw. Berichtigung ist bei Schreib- und Rechenfehlern und sonstigen offenbaren Unrichtigkeiten zulässig. Eine nicht offenbare Unrichtigkeit liegt z. B. vor, wenn die Mindestanzahl der dem Geschlecht in der Minderheit zustehenden BR-Sitze unrichtig ermittelt worden ist. Eine nicht bloß offenbare Unrichtigkeit liegt ebenfalls vor, wenn die Zahl der erforderlichen Unterschriften unter den Wahlvorschlägen nachträglich geändert werden muss, weil die ursprüngliche Berechnung unzutreffend erfolgte.

In solchen Fällen (vgl. Rn. 29), in denen zwar für die Wahlvorschläge bedeutsame Angaben geändert werden müssen, ist gleichwohl nicht das bisherige Wahlausschreiben zurückzuziehen und ein neues zu erlassen, wenn sich die Wähler noch darauf einstellen können und eine Beeinträchtigung ihrer Wahlchancen nicht erfolgt. So können sich die Wähler auf die Änderung noch einstellen, ohne dass eine Beeinträchtigung ihrer Wahlchancen gegeben ist, wenn sie beispielsweise von einer unrichtigen Angabe über die dem Minderheitengeschlecht zustehenden Mindestsitze so rechtzeitig erfahren, dass noch ausreichend Gelegenheit gegeben ist, auf der nunmehr zutreffenden Grundlage Wahlvorschläge einzureichen. Dagegen wird es wahlrechtlich erheblich problematischer, wenn der Wahlvorstand eine unzutreffende Anzahl erforderlicher Stützunterschriften für einen Wahlvorschlag im Wahlausschreiben angibt. Eine entsprechende Korrektur setzt zwingend voraus, dass die Belegschaft darüber informiert wird (Hess. LAG 22. 3. 07 – 9 TaBV 199/06). Bei einer derartigen Änderung des Wahlausschreibens hat der WV grundsätzlich eine Nachfrist von einer Woche für die Einreichung neuer Wahlvorschläge zu setzen (so prinzipiell auch Fitting, Rn. 14). Vorher eingereichte Wahlvorschläge, die auf der Grundlage der unrichtigen Angaben eingereicht worden sind, verlieren ihre Gültigkeit. Der WV hat unabhängig von der Bekanntmachung des geänderten Wahlausschreibens die Listenvertreter entsprechend zu unterrichten.

Die Nachfrist, die der WV setzen muss, wenn es zur Änderung des Wahlausschreibens wegen einer nicht bloß offenbaren Unrichtigkeit kommt, beträgt in entsprechender Anwendung des § 9 Abs. 1 WO eine Woche (Fitting, Rn. 14; Richardi-Thüsing, Rn. 19 f., die grundsätzlich den Erlass eines neuen Wahlausschreibens für notwendig halten). Die Nachfrist ist nur dann nicht erforderlich, wenn zwischen der Bekanntmachung der vorgenommenen Änderung des Wahlausschreibens und dem Ablauf der Einreichungsfrist für Wahlvorschläge mindestens eine Woche liegt (Fitting, a. a. O.). Die Berechnung der Nachfrist erfolgt in gleicher Weise wie nach § 9 Abs. 1 WO (vgl. § 9 WO Rn. 2).

Die Möglichkeit der Setzung einer Nachfrist vermeidet den Erlass eines neuen Wahlausschreibens und damit eine Verschiebung des Wahltermins, die eine betriebsratslose Zeit zur Folge hat, wenn der neue Wahltermin nach Ablauf der Amtszeit des bestehenden BR liegt (Fitting, Rn. 14, die zutreffend darauf hinweisen, dass eine betriebsratslose Zeit nach Möglichkeit zu verhindern ist). Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass der Verordnungsgeber selbst die Möglichkeit eröffnet hat, in bestimmten Fällen eine Nachfrist von einer Woche für die Einreichung neuer Wahlvorschläge zu setzen (§ 9 WO).

C
cinar

02.04.2010 um 20:20 Uhr

kommentierte Wahlordnung zur Hand? Wahrscheinlich gerade nicht, oder überhaupt nicht?????

Dieser hängt bereits mit der Wählerliste seit dem 12.03.10 aus! Weil zuerst das normale WV geplant war. Das Wahlausschreiben hängt seit dem 26.03.10, die letzte Frist wäre der 23.04.10. Letzte Frist für die Wahlvorschläge ist der 30.04.10.

Danke für das Kommentar. Könnte Du bitte auch die Quelle dafür nennen? Nicht jeder Nicht-Jurist hat gleich den gesamten Überblick über alle §§§.

Nur mal als Hinweis. Ich wiederhole es wie im letzten Beitrag auch gerne nochmal: Nicht jeder ist perfekt und gleich ein Jurist, wenn er im Wahlvorstand oder im Betriebsrat hängt. Hätte ich den Posten nicht angenommen, würde überhaupt keine Betriebsratswahl stattfinden! Zwei aktuelle Betriebsratsmitglieder, die 3 Jahre lang fast überhaupt nichts getan haben und auch nicht in den Wahlvorstand wollten(O-Ton: "Ich arbeite lieber."), sind die ersten beiden, die sich in die Liste eingetragen haben!

Man muss hier nicht gleich in jedem zweiten Beitrag die Leute ankacken, nur weil sie vielleicht etwas in der WO oder im BetrVG nicht gefunden haben oder vorher nicht kannten. Wir haben so schon genug Last auf unseren Schultern!! Dazu müssen wir uns nicht auch noch runterziehen lassen!

Musste mal raus!

N
nicoline

03.04.2010 um 01:12 Uhr

cinar, Könnte Du bitte auch die Quelle dafür nennen? stand doch drüber! Das ist so ziemlich das Erste, was man hier lernt, die Quelle anzugeben, wenn man kopiert:

BetrVG – Kommentar für die Praxis (hrsg. von Däubler/Kittner/Klebe/Wedde) § 3 WO BetrVG

Man muss hier nicht gleich in jedem zweiten Beitrag die Leute ankacken, nur weil sie vielleicht etwas in der WO oder im BetrVG nicht gefunden haben oder vorher nicht kannten. Wir haben so schon genug Last auf unseren Schultern!! Dazu müssen wir uns nicht auch noch runterziehen lassen! Bezieht sich das auf Antworten von mir, dann nenn mal ein Beispiel!

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rainerw

03.04.2010 um 01:26 Uhr

@cinar Und genau wegen diesem ankacken oder blöden art und weise habe ich nach meiner ersten antwort nicht weiter auf deiner nächsten geantwortet. Wie man in den Wald rein ruft.........................

C
cinar

03.04.2010 um 02:05 Uhr

Ihr bestätigt schon wieder das, was hier im Forum das Problem ist. Und zwar der höfliche Umgang miteinander! Dabei merkt ihr es noch nicht einmal. Wenn man sich hier so einliest, sind es immer die selben Leute! Woran liegts? Nervt das Antworten(wozu niemand gezwungen wird, solange man nicht dafür bezahlt wird)? Steht ihr selbst unter Druck und müsst euren Unmut im Forum auslassen? Kurz, klare Antworten reichen. Man muss nicht jedesmal die entsprechenden §§§ raussuchen und den Leuten es vor die Nase halten. Vielleicht schonmal darauf gekommen das sie die §§§ vielleicht garnicht verstanden haben und erklärt haben möchten?? Im letzten Beitrag wurde man angekackt, weil man ja sooooo knapp dran wäre und man sich entscheiden müsse welches Verfahren man anwenden wolle. Der jenige wäre erstaunt, dass man sich erst jetzt darüber kümmern würde. Sagt mal, gehts noch?? Ohne zu wissen was vorher überhaupt alles abgelaufen ist wird hier den Leuten immer wieder etwas unterstellt! Genauso das angeblich "fahrlässige, verfälschbare und unverantwortliche" aushängen der Liste. Kennt ihr den Betrieb und die Belegschaft überhaupt um das beurteilen zu können??? Wie auch immer...

@rainerw

Dein Beitrag hat mir ehrlich gesagt auch nicht geholfen. Aber dennoch Danke.

Nein, wirklich.... es ist mir egal, ob sich hier einige beleidigt und auf den Schlips getreten fühlen, aber ich bin hier genauso offen, wie auch im Betrieb vor meinen Vorgesetzten, sodass ich zu jeder Zeit meine Meinung sage, wenn mir etwas nicht passt! Schönen Abend.

R
rainerw

03.04.2010 um 07:35 Uhr

@cinar Du pragerst die fehlende Höflichkeit hier an und pollterst los wie ein Elephant im Porzelanladen. Du meinst hier wird einen was unterstellt und unterstellst den Antwortgebenden selber etwas. Sag mal, gehts noch? Wenn ich der Meinung bin das diese vorgehnsweise fahrlässig sein kann, dann meine ich das allgemein so für alle Betriebe und nicht speziell für den in dem Du arbeitest. Mal ein Beispiel: Menschen heiraten, weil sie meinen immer zusammen bleiben zu wollen, und trennen sich dann doch irgendwann. Man lebt mit seiner Partnerin oder Partner Jahrelang zusammen und urplötzlich soll man zur Polizei weil der/die Partner/in wegen eines verdachts Einsitzt und sagt das hat mein/e Partner/in nie im leben gemacht. Und es stellt sich herraus das er/ sie es doch war. Nicht ist irgendwo unmöglich. Das hier im groh immer die selben Antworten, mag an die jahrelange Erfahrung liegen. Früher waren es andere.... und in der Zukunft werden es irgandwann auch wieder andere sein Du siehst, auch ich bin genau so offen. Stelle mich aber auch gerne der Kritik. Und wenn wir schon mal beim kritisieren sind, Du kannst nicht einerseits schreiben kurze knappe Antworten reichen und andererseits sagen, wenn man mal einen § nicht verstanden hat, ihn zu erklären. Ein § ist nur so gut wie der der ihn anwendet sich getraut in ihn rein zu gehen. Ich kann einen § so lesen un interpretieren das er für mich auszulegen ist oder gegen mich. Dazu brauche ich nur jeden Satz auseinander pflücken. Lerne auch Du mit kretik umzugehen und Du wirst merken das Dir so schnell keiner auf den Schlips treten kann, so nach dem Motto: Das Leben ist ein langer ruhiger Fluss.....

N
nicoline

03.04.2010 um 13:01 Uhr

cinar, Ihr bestätigt schon wieder das, was hier im Forum das Problem ist. Und zwar der höfliche Umgang miteinander! Dabei merkt ihr es noch nicht einmal.

Ich hatte Dich schon gebeten, ein Beispiel zu nennen, wo ich den "höflichen Umgang miteinander" verletzt habe. Bislang kann ich kein von Dir genanntes Beispiel finden! Ich habe eher den Eindruck, dass Du Dich in die Enge getrieben fühlst, weil Du merkst, dass es bei Euch ziemlich verkehrt läuft. Dafür können die Antworter hier aber gar nichts!

Nervt das Antworten(wozu niemand gezwungen wird, solange man nicht dafür bezahlt wird)?

Das Antworten nervt sicherlich niemanden, der es hier tut. Nervig sind Frager, die wild durch die Gegend vorwürfeln, weil sie nicht ihre Wunschantwort bekommen und ohne sich selbst und ihre Situation zu reflektieren glauben, dass sie eigentlich alles richtig machen,die Antworter sie nur nicht verstehen! Niemand zwingt Dich übrigens hier eine Frage zu stellen!

Kurz, klare Antworten reichen. Man muss nicht jedesmal die entsprechenden §§§ raussuchen und den Leuten es vor die Nase halten.

Bist Du vielleicht schon mal darauf gekommen, dass es manchmal mit kurzen, klaren Antworten eben nicht getan ist und es etliche Fragende gibt, die genau das wollen, einen rechtssicheren Quellenhinweis, den ich Dir sogar gegeben habe????

Vielleicht schonmal darauf gekommen das sie die §§§ vielleicht garnicht verstanden haben und erklärt haben möchten??

Cinar, ganz ehrlich: es ehrt Dich, eine Wahl organisieren zu wollen! Wenn man aber so gut wie keine Ahnung hat, welche gesetzlichen Vorschriften man dabei beachten muss, keine Schulung besucht hat, nicht in der Lage ist, sich mit Gesetzestexten auseinanderzusetzen, dann sollte man lieber die Finger davon lassen, oder dafür sorgen, dass man sich auf einem professionellen Weg diese Kenntnisse aneignet und erst dann mit der Wahl beginnt!

Sagt mal, gehts noch?? Ohne zu wissen was vorher überhaupt alles abgelaufen ist

Was vorher abgelaufen ist , ist für den korrekten Wahlablauf überhaupt nicht interessant. Selbst wenn da alles verkehrt gelaufen gelaufen ist, ist es jetzt um so wichtiger, es richtig zu machen, was aber nicht so aussieht.

wird hier den Leuten immer wieder etwas unterstellt!

Ich lese nirgends eine Unterstellung, aber niemand kann etwas dafür, wenn Du das so empfindest.

Genauso das angeblich "fahrlässige, verfälschbare und unverantwortliche" aushängen der Liste. Kennt ihr den Betrieb und die Belegschaft überhaupt um das beurteilen zu können???

Rainer hat seine Ansicht geäußert und darauf aufmerksam gemacht, was passieren könnte, nichts weiter. Wenn Du das als Angriff siehst, ist das eher Dein Problem, als seines.

Nein, wirklich.... es ist mir egal, ob sich hier einige beleidigt und auf den Schlips getreten fühlen

Ich glaube nicht, dass hier irgend jemand beleidigt ist! Ich glaube aber, dass hier keiner Dir wiklich helfen kann. Das Beste wird sein, Du machst es einfach so, wie Du es für richtig hältst, fragst nicht weiter nach, dann ist auch keiner unhöflich oder kackt Dich an. Eine erfolgreiche Wahl wünsche ich Euch und frohe Ostern!

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