Hallo,
danke erst mal das mir so viele geholfen haben, in Bezug zur Altersteilzeit. Und schon wieder habe ich ein Problem. Leiharbeiter. Ich weiss das in unserem Betriebseit Anfang März ein Arbeiter für 6 Monate ausgeliehen ist, ich habe auch eine ganz aktuelle Mitarbeiterliste von heute, wo der Betreffende aber nicht aufgeführt ist. Nach meinem persönlichen Nachfragen wurde mir geantwortet das er kein Leiharbeiter sei. Er würde wohl so laufen wie es bei Fremdfirmen im Reinigungsdienst ist.Der Betreffende wird voll im Betrieb eingesetzt wie ein Betriebsangehöriger. Muss ich ihn jetzt in die Wählerliste aufnehmen? Aber ich kann doch nur von der Mitarbeiterliste die ich aus dem Peronalbüro bekommen ausgehen?
Ich danke im vorraus. Ulla