Auszählung einer PR-Wahl
Ich habe eine Frage zur Auszählung einer Personalratswahl nach LPVG Baden-Württemberg. Im Gesetz steht, daß die Auszählung öffentlich erfolgen soll. Wie streng ist diese Vorschrift auszulegen ? Ist diese Öffentlichkeit auch noch gegeben, wenn die Auszählung bis nach 24.00 Uhr in den frühen Morgen hinein andauert und das Wahllokal im Rahmen der allgemeinen Gebäudeschließungsgewohnheiten zuletzt ohne weitergehende Schlüssel-rechte nicht mehr erreichbar ist ?
Community-Antworten (2)
31.03.2010 um 09:00 Uhr
Also du kannst die Zeit bestimmen und den Ort. Jedoch darfst du keinen verbieten den Raum zu betreten oder verschweigen wo und wann du zählst. Ergo ist die Zeit egal. Hauptsache du zählst öffentlich. Ob jemand dann schon schlafen muss ist sein Bier oder wegen sonstwas nicht zusehen kann ist egal.
31.03.2010 um 11:41 Uhr
@Forentroll,
Du hast die Frage nicht verstanden! Es geht hier darum, ob es ein Wahlanfechtungsgrund wäre, wenn die Öffentlichkeit z.B. ab 22:00 Uhr nicht mehr hergestellt werden kann, weil in den Auszählungsraum niemand mehr rein kommt und die Auszählung somit mehrere Stunden ohne die Herstellung der Öffentlichkeit weiter geht! Die Antwort lautet m.E. nach ja!
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