Wir wählen im Mai einen neuen Betriebsrat, unser BR-Vorsitzender stellt sich wieder zur Wahl und wird mit Sicherheit auch gewählt. Der BRV ist ab Mitte April nach einer geplanten OP mit anschließender Reha krank.
Er sollte, weil seine Arbeit gut ist, wieder BRV werden, kann er trotz Krankheit in der konstituierenden Sitzung gewählt werden? Es heißt ja: " wählen aus Ihrer Mitte". Ist körperliche Anwesendheit notwendig? Alle Kandidaten haben schriftlich zugestimmt im Falle einer Wahl, die Wahl auch anzunehmen. Schon mal vielen Dank für Eure Hilfe.