Rücktritt von Ersatzmitglied
Hallo zusammen,
bei uns war Listenwahl. Jetzt will das erste Ersatzmitglied unserer Liste doch nicht mehr mitmachen - also nicht an Sitzungen teilnehmen, wenn jemand von unserer Liste fehlt. Geht das und wie muß so ein "Rücktrittsschreiben" verfasst sein, damit es keine Auswirkungen für uns hat, d.h. das dann ohne weiteres der zweite Ersatzkandidat zu den Sitzungen eingeladen wird ?
Danke im voraus und noch einen schönen abend.
Community-Antworten (2)
26.03.2010 um 23:44 Uhr
Kann erst zurück treten wenn der Vertretungsfall kommt. Das kann formlos passieren...
26.03.2010 um 23:46 Uhr
Gaucho, Ersatzkandidaten rücken Kraft Gesetzes nach. Das Ersatzmitglied, welches nicht mehr will, wird trotzdem geladen, in der Sitzung, zu der es geladen wird muss es seinen Rücktritt vom Betriebsratsamt kundtun.
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