Teilrücktritt des BR
Hallo! Aus unserem 9köpfigen BR sind ohne Vorwarnung 4 ordentliche Mitglieder und einige Ersatzmitglieder ausgetreten. Wir sind noch genügend Leute, um den BR zu stellen, müssen aber die Ämter etc. neu wählen: gibt es gesetzliche Rahmenbedingungen, die wir beachten müssen? Und eine 2. Frage: Ein Ersatzmitglied, das seinen Rücktritt, der per Aushang öffentlich gemacht worden ist, vollzogen hat, möchte vom Rücktritt zurücktreten - ist das möglich oder nicht? Haben im Kommentarzum §24 BetrVG gelesen, dass ein Rücktritt nicht mehr möglich ist (Fitting). Möchten nun bei der Einladung zur nächsten Sitzung keinen Fehler machen...
Danke schon einmal für eure Antworten :-)
Community-Antworten (3)
08.08.2010 um 15:46 Uhr
Rücktritt vom Rücktritt gibt es nicht.
Die neu zu besetzenden Ämter im BR werden genau so besetzt/gewählt wie bei der ersten Besetzung.
Mit Rücksicht auf die mit der Niederlegung verbundene Rechtsfolge der Beendigung der Mitgliedschaft im Betriebsrat kann die Niederlegungserklärung nicht zurückgenommen oder wiederrufen werden.
Gericht: Sächsisches Landesarbeitsgericht Aktenzeichen: 3 TaBV 34/03
Ach ja, ihr solltet versuchen den Grund der Rücktritte zu erfahren.
08.08.2010 um 20:18 Uhr
Hallo, Ersatzmitglieder können erst zurücktreten wenn der Vertretungsfall eingetreten ist. Bevor sie nicht nachgerückt sind, sind es noch keine BR - Mitglieder. Also gibt es noch nichts wovon sie zurücktreten können. Ergo ist das Ersatzmitglied noch gar nicht zurückgetreten und kann nachrücken. Daran ändert auch der Aushang nichts.
08.08.2010 um 21:38 Uhr
Plumperquatsch Für die ausgetretenen Betriebsratsmitglieder rücken automatisch die entsprechenden Ersatzmitglieder nach. Ersatzmitglieder können die Ersatzmitgliedschaft nicht ablegen, da dies gesetzlich nicht vorgesehen ist. Möglich ist aber, dass ein Ersatzmitglied dem BR mitteilt, dass es künftig nicht mehr für ein ordentliches Betriebsratsmitglied die Stellvertretung übernehmen will. Somit könnte bei Einladung zu Sitzungen gleich auf das nächste Ersatzmitglied zugegriffen werden.
Verwandte Themen
Ende der Amtszeit des amtierenden Betriebsrats
ÄlterHallo zusammen, wir haben da mal eine Frage zu der wir Eure Hilfe benötigen. Und zwar endet unserer Auffassung nach die Amtszeit des amtierenden BR mit der Bekanntgabe des endgültigen Wahlergebnisses
wahlvst - Extra Ausgabe - für wahlvst
ÄlterAltersteilzeitarbeitnehmer a) Wahlberechtigung (§ 7 BetrVG). Es besteht kein Zweifel, dass Altersteilzeitarbeitnehmer in der klassischen Form der Altersteilzeit oder während der Arbeitsphase des Bloc
Wer rückt nach?
ÄlterHallo BR Kollegen, ich hätte eine Frage zum Thema Vertretung im BR. Wir streiten seit einigen Tagen über das Thema Frauenquote. Jeder hat ein Gesetzgefunden zur Vertretung der BR Mitglieder ab
Wahlvorbereitung | unlautere Methoden des Betriebsratsvorsitzenden |
ÄlterHallo Community, vorab ein Lob für all die aktiven User hier im Forum, einige meiner Fragen konnte ich so schon vorab klären, allerdings eben leider nicht alle. Lasst mich etwas ausschweifen:
Amtszeit des Betriebsrates - wann beginnt/endet sie?
ÄlterAusgangspunkt: Bekanntgabe des Wahlergebnisses des amtierenden BR am 18.04.2002, Bekanntgabe des Wahlergebnisses des zu wählenden BR am 10.05.2006 Frage: wird in diesem Fall die Amtszeit des bisher