Erstellt am 26.03.2010 um 18:02 Uhr von nicoline
PeterB
der WV ist beschlussfähig, wenn die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Bevor man einen WV bestellt, sollte man sich auch mal nach Urlauben/Küdigungen/Kündigungsabsichten erkundigen, dann kann man nicht in so ein Dilemma geraten, wie ihr jetzt gerade. Wenn WV Mitglieder nachzubenennen sind, macht das der BR!
Erstellt am 01.04.2010 um 12:01 Uhr von Zackibossi
Wir haben ein ähnliches Problem, unser nominierter Vorsitzender des Wahlvorstands kann aus unvorhersehbaren privaten Gründen plötzlich nicht mehr den Anforderungen standhalten (rein zeitlich, eine Wahl hat er vor 4 Jahren schon einmal erfolgreich durchgeführt). Jetzt muss der BR wohl einen neuen Beschluss herbeiführen. Wie das formuliert wird in der Einladung und in der Mitteilung per Aushang und an die GL würde mich auch interessieren. Bis jetzt hab ich da nix gefunden.
Erstellt am 01.04.2010 um 13:48 Uhr von Forentroll
@Zackibossi
Was für einen Beschluss wollt ihr fassen?
Für den "Normalen Vorgang" der Bestellung des Wahlvortandes kann ich nur oben rechts den blauben Button empfehlen. Hier in der Software sind alle Vordrucke vorhanden, die für einen normalen Vorgang benötigt werden.