Ich habe eine Frage zur Nachbesetzung / Nachnominierung im Wahlvorstand (WV):
Unser WV (ich bin Vorsitzender) wurde vom BR ordnungsgemäß nominiert: 3 ordentliche Mitglieder + 3 Ersatzmitglieder.
Für die nächste Sitzung des WV sind wegen Urlaubs aber 4 der 6 nominierten Kolleginnen und Kollegen nicht im Hause (Urlaub, Krankheit, Auslandsmontage, 1 Austritt aus dem Betrieb...).

Frage 1:
Ist der WV auch mit 2 Mitgliedern (darunter der WV-Vorsitzende) beschlußfähig?

Frage 2:
Muss eine "Nachnominierung" von neuen WV-Mitgliedern durch den BR erfolgen oder kann sich der WV per Beschluß selbst neue Mitglieder (keine Wahlhelfer!) "dazusuchen"?