Wahlvorstand - Kündigungsschutz, Rücktritt/Nachnominierung
Hallo, unser amt. Betriebsrat hat per Beschluss einen Wahlvorstand mit drei Mitgliedern und drei Ersatzmitgliedern bestellt. Nun ist ein Ersatzmitglied aus dem Wahlvorstand zurückgetreten. Ich habe gelesen, dass der Betriebsrat jemanden 'nachnominieren' kann. Frage 1: Muss das wieder per Beschluss geschehen? Frage 2: Haben die Ersatzmitglieder des Wahlvorstands auch den besonderen Kündigungsschutz? Danke für Eure Hilfe. Herzliche Grüße
Community-Antworten (1)
17.11.2009 um 13:28 Uhr
@BÄRlin Eine Bestellung muss per Beschluss her. Aber vll. reichen die beiden Ersatzmitglieder zunächst mal aus. Sobald ein EWVM (was für eine Abk.) aktiv wird beginnt der halbjährige Kündigungsschutz. Aber das ist hoffentlich nicht ausschlaggebend für oder gegen eine Nominierung
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