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Kann der Vertreter der Betriebsleitug gewählt werden??

B
bullet
Jan 2019 bearbeitet

hallo,

bei uns sind natürlich auch BR- Wahlen. Wir haben einen MA, der sich in die Wählerliste eingetragen hat, und unseren Betriebsleiter im Krankheitsfall oder im Urlaub vertritt. Dieser MA ist kein leitender Angestellter, ist aber Zeichnungsberechtigt (er kann Dokumente unterschreiben und betriebliche Belange bedingt entscheiden) und ist mit dem Betriebsleiter privat eng befreundet. Die befürchtung ist, vorrausgesetzt er wird in den neuen BR gewählt, dass er BR- Angelegenheiten and die Betriebsleitung weitergibt, was man dann aber auch nicht beweisen kann. Darf dieser MA sich in die Wählerliste eintragen??? Oder wie kann amn das verhindern???

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Community-Antworten (6)

B
bullet

22.03.2010 um 21:27 Uhr

Sorry, habe den Text versehendlich 2 mal versendet!!!

I
Immie

22.03.2010 um 21:42 Uhr

Meinst du jetzt, der WV hatte ihn nicht auf der Wählerliste, und er hat sich selbst eingetragen? Oder sprichst du von einem Wahlvorschlag?

B
bullet

23.03.2010 um 10:30 Uhr

@Immie

der MA ist auf der Wählerliste und hat sich in die Wahlvorschlaglist eingetragen.

I
Immie

23.03.2010 um 10:36 Uhr

@bullet Ob er auf die Wählerliste kommt oder ob nicht, entscheidet der WV. Und wenn er dann noch wählbar ist, kann er sich auch aufstellen. Den Rest entscheidet der Wähler. Wer ist denn Listenführer dieser Liste?

B
bullet

23.03.2010 um 11:17 Uhr

@Immie

ich weiss ja nicht ob er überhaupt wählbar ist. Ist das erste mal dass ich die Wahlen leite. Der Listenführer ist einer aus dem BR.

I
Immie

23.03.2010 um 11:24 Uhr

@bullet Da es für eine Schulung zu spät ist, solltest du dir "Sachverstand" zur Unterstützung holen. Der WV muss prüfen, wer leitender Angestellter ist und entscheiden. Wenn du nicht weisst wer wahlberechtigt und wählbar ist... wer dann?

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