Hallo Zusammen,

ich hätte da auch noch mal eine Frage. Vieleicht hat ja jemand eine schnelle Lösung.

Also: Ein Briefwähler (ich) und gleichzeitig Kandidat für die Wahl hat seine Wahlunterlagen mit dem Stimmzettel noch nicht bekommen. Der Wahlvorstand (auch alles Kandidaten) konnte noch nicht informiert werden. Ich möchte jetzt aber keine Böswilligkeit unterstellen sondern vermute hier wirklich den Postweg als Fehlerquelle.

Wie würde es rechtlich weitergehen wenn der Unterlagen nicht mehr auftauchen? Kann der Wv einen Ersatz ausgeben? Wenn ja, ist das alles auf dem Postweg nicht mehr zu schaffen.


Vielen Dank für eine gute Lösung
Rainii