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Wählerliste - Dürfen sich Leiharbeiter zur Wahl aufstellen lassen?

A
Andaaleh
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

ich habe eine kurze Frage zur anstehenden BR-Wahl:

Dürfen sich Leiharbeiter zur Wahl aufstellen lassen? Wenn ja, wie lange müssen sie bei uns beschäftigt sein?

Ist es legitim, dass auch Abteilungsleiter + Gesellschafter + stille Teilhaber sich zur BR-Wahl aufstellen lassen?

Viele Grüße, A.

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Community-Antworten (2)

T
Tanzbär

19.03.2010 um 08:51 Uhr

  1. Nein, sie wählen in ihrem Entsenderbetrieb
  2. Wenn sie keine Leitenden sind und länger als 6 Monate dem Betrieb angehören, ja. Die Entscheidung trifft der Wahlvorstand.
R
rolfo

19.03.2010 um 09:47 Uhr

Leiharbeiter sind wahlberechtigt wenn sie am Wahltag 3 Monate dem im Betrieb sind, bzw. sicher ist dass sie über 3 Monate bleiben. Gewählt werden können sie nicht und sie zählen auch nicht zur Bestimmung der BR Sitze

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