Aufwandsentschädigung des Wahlvorstands
Wo kann ich finden (und damit dem AG, der sich sträubt, belegen) dass der Zeitaufwand des Wahlvorstandes durch den AG in vollem Umfang zu ersetzen ist.
Community-Antworten (1)
10.03.2010 um 13:50 Uhr
@Spatzl,
Freistellung von der Arbeit Für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben sind die Mitglieder des Wahlvorstands nach § 20 Abs. 3 BetrVG unter Fortzahlung des Entgelts von ihrer sonstigen beruflichen Tätigkeit zu befreien.....
empfehle den link aufmerksam zu lesen....und sich über Schulungen Gedanken zu machen.
http://www.betriebsratswahl.info/de/betriebsratswahl-aktuelle-artikel.html/do/dbrdetail?id=6
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