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Konstituierende Sitzung

W
werweisswas
Nov 2016 bearbeitet

BR-Wahl ist gelaufen. Alles bestens.

Doch jetzt gibts zwei Fragen zur konstituierenden Sitzung des neuen BR.

1.) Wird der Schwerbehindertenvertreter eingeladen? In den Fachbüchern habe ich beide Antworten gefunden. 2.) Vorsitzender und 2. Vorsitzender des Wahlvorstandes wurden in den BR gewählt. Muss der dritte Mann jetzt die konst. Sitzung leiten oder kann das trotzdem der 1. Vorsitzende? Der dritte Mann müsste ja eh noch vor der Wahl des BR-Vorsitzenden die Sitzung velassen?!?

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Community-Antworten (7)

D
DonJohnson

09.03.2010 um 17:45 Uhr

  1. SBV hat da ncihts zu suchen...
  2. Der WVV leitet dann bei der Sitzung die Wahl des Wahlleiters (eines von den BRM) ein. Dann erklärt er, dass seine Arbeit erledigt ist. Offiziell geht dann der WVV aus dem Raum. Da er neu gewähltes BRM ist, betritt er diesen wieder (als solches). All das ist natürlich nur sinnbildlich gemeint. Der Wahlleiter leitet dann die Wahl des BRV und des Stelli...

Eigentlich klar und logisch, oder?

Mußte dir echt so vorstellen. Der WVV hat nen Button am Hemd mit Aufdruck WVV. wenn er die Wahl zum Wahlleiter vollzogen hat nimmt er diesen Button ab und macht sich den Button BRM dran. Der Wahlleiter vollzieht dann die Wahl...

Habe ich das verständlich beschrieben?

S
sbvsgbix

09.03.2010 um 18:59 Uhr

@werweisswas JA, must Du!

@DonJohnson

Leider hier nicht auf dem aktuellen Rechtsstand

Kommentar zum SGB IX § 95 Rn 55a (Kluwer Verlag) Der Vorsitzendes des Wahlvorstandes ist daher verpflichtet, die Schwerbehindertenvertretung zur Konstituierenden Sitzung einzuladen

Weiter Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach, Az.: AN 7 P 04.00739, Verkündungsdatum: 19.04.2005

Der Wahlleiter hingegen habe sich auf einen Beschluss des BayVGH vom 31. Juli 1996 (Az.: 17 P 96.1403) berufen. Der Ausschluss der Vertrauensperson schwerbehinderter Menschen aus der konstituierenden Sitzung sei rechtswidrig. Durch die Neufassung des SGB IX im Jahre 2002 sei die Rechtsstellung der Schwerbehindertenvertretung gestärkt worden. Die Schwerbehindertenvertretung habe das Recht, an allen Sitzungen des Personalrates teilzunehmen. Sie habe auch ein Rederecht. Es sei daher möglich, dass die Wahl des Personalratsvorstandes anders ausgefallen wäre, wenn der Schwerbehindertenvertreter anwesend gewesen wäre. Außerdem habe auch der Bundesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen mit Schreiben vom 19. April 2004 mitgeteilt, dass nach § 40 Abs. 1 BPersVG, § 95 Abs. 4 SGB IX die Schwerbehindertenvertretung das Recht habe, an allen Sitzungen des Personalrates teilzunehmen und dies auch die konstituierende Sitzung umfasse. Der Wahlleiter habe daher auf Grund einer veralteten Rechtslage den Schwerbehindertenver-treter zu Unrecht von der Sitzung ausgeschlossen und die Vorstandswahl dadurch möglicher-weise beeinflusst.

Leider gibt es immer noch BR welche die aktuelle Rechtslage nicht kennen/beachten.

Es ist auch wichtig die Teilnahme, denn wenn die SBV bei der konstituierenden Sitzung erkennt, dass ein BRV gewählt werden soll, der dei Rechtslage nicht kennt/ beachtet, legt sie berechtigt hier ihr Veto ein, auch wenn es leider nicht beachtet werden muss.

T
Tanzbär

09.03.2010 um 19:04 Uhr

Kann es sein, dass es einen Unterschied Betriebsrat -- Personalrat gibt?

D
diealte

09.03.2010 um 19:10 Uhr

Alle

siehe auch hier:

http://www.betriebsverfassungsgesetz.com/index.php?Site=Gesetze Fachinfo&Menue=Teilnahmerecht der SBV&suche=Teilnahmerecht der Schwerbehindertenvertretung an konstituierender

D
DonJohnson

09.03.2010 um 19:34 Uhr

@sbvsgbix Ok, gebe mich geschlagen. Da wir allerdings keine SBV haben bitte ich meinen "alten" Wissensstand nicht zu sehr zur Schelte auswachsen zu lassen. Mußte mich dahingehend nicht wirklich auf dem laufenden halten und für Fehler die hier jemand macht, sind ja noch alle anderen da diese auszubügeln... Der Rest paßt aber ;-))))

@Tanzbär Habe es nachgelesen - paßt schon so ;-)

S
sbvsgbix

09.03.2010 um 20:34 Uhr

@DonJohnson

Absolution erteilt, doch grundsätzlich sollte BR stets was Gesetze betrifft die auf AN anzuwenden sind aktuell sein. :-))

@Tanzbär Ja, BR und PR sind zwie verschiedene Dinge. Doch es gibt nur ein SGB IX und sogar WAF hat erkannt, dass hier das gleiche Recht gilt. Ich schätze aber einmal, dass Du wohl zu den BR gehörst bei welchen die SBV ein Veto bedenken sollte. ;-)

Denn Du hast hier ggf Probleme die Rechte des SBV zu achten.

T
Tanzbär

09.03.2010 um 21:13 Uhr

Ich glaube nicht, dass er ein Veto einlegen würde, aber das tut nichts zur Sache, was ich glaube. Du hast nunmal recht, allerdings haben wir hier keinen SBV, deshalb eben auch diese Wissenslücke. Die Rechte anderer zu achten, damit habe ich keine Probleme, nur mal zur Richtigstellung. Und nicht nur SBV (leider nicht vorhanden) haben Rechte, andere auch.

Tja, und dann musst Du mir vielleicht auch zu gute halten, dass ich kein Wahlvorstand bin, der einläd. Und bei allen anderen Sitzungen ist das kein Problem. Hauptsache, die Wahlvorstände werden dahingehend auch richtig geschult.

Und nun noch einen schönen Abend ...

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