allo,

bitte um Hilfe bei folgendem Sachverhalt:
am 26.2. hatte ich meinen letzten Arbeitstag vor meinem 3 woechigen Urlaub. Ein Kollege hat mich an diesem Tag (mit meinem Einverstaendnis) auf die Wahlliste vorgeschlagen. Diese wurde am 2.3. um 10.00 Uhr eroeffnet. um 10.30 Uhr war der Wahlvorstand bei meinem Kollegen (der sich auch aufstellen liess) um ihn unterschrieben zu lassen. Ich muesse auch eine Unterschrift leisten, meinte er. Auf der Liste standen schon die Namen der bisherigen 9 Bertiebsratsmitglieder, de sich wieder aufstellen liesen. Das komisch war, diese sind alle im Aussendienst und meist nur ein mal die Woche im Buero. Mein Kollege hatte an diesem Tag auch noch keinen von denen im Buero gesehen. Liegt die Vermutung nahe, dass diese sich schon vor der offiziellen Aufstellung der Vorschlagsliste haben eintragen lassen, oder???
Ab dem 2.3. beginnt nun die 2 woechige Frist. Da ich abeer erst am 21.3. vom Urlaub zurueckkomme habe ich keine Chance eine Unterschrift zu leisten. Habe mich mit dem Wahlvorstand in Verbindung gesetzt. Dieser meinte, es gehe nicht mit Faxunterschrift. Nur Original!
Meine Frage:
Habe ich eine Chance noch irgendwie auf die Liste zu kommen?
Stimmt das mit der Originalunterschrift?
Ist es moeglich in diesem Fall diese einwoechige Nachfrist zu setzen, wenn die bisherige Liste wegen o.g. umstaenden als ungueltig gilt?
Gilft diese ueberhaupt als ungueltig, wenn die ehemaligen BR-Mitglieder sich schon vorher haben eintragen lassen??

Vielen Dank fuer eine Auskunft!!!
MfG
Melanie