Hallo,
wir haben folgendes Problem. Ein Wähler ist drei Tage vor der Wahl krank geworden. Heute wird bei uns gewählt. Müssen wir dem Kollegen die Mitwahl ermöglichen? Aber wie sollte das gehen? Könnte die Wahl gar angefechtet werden?

Das 2. Problem:
Wir hatten alle Abwesenden (Babyjahr) ordnungsgemäß zur Wahl informiert. Wir schrieben, dass falls sie sich zur Wahl aufstellen wollen, sie hier erscheinen müssen.
Nun beschwerd sich eine dieser Kolleginnen, das Sie sich zwar aufstellen wollte, aber nicht erscheinen konnte. Wir hätten ihr die Aufstellung zur Wahl auch ohne ihr Erscheinen ermöglichen müssen. Sie will die Wahl anfechten. Hat sie damit Erfolg?

Vielen Dank & Gruß