Dürfen Wähler bei einer geheimen Wahl namentlich erfasst werden?
Bei uns in der Dienststelle finden gerade die Betriebswahlen statt. Hierzu kann jeder Wähler seinen Stimmzettel in die Wahlurne abgeben. Dabei wird namtentlich festgehalten, welcher Wähler seine Stimme abgegeben hat.
Ich denke, dies ist allerdings nicht im Sinner einer geheimen Wahl.
Community-Antworten (4)
16.06.2016 um 22:42 Uhr
Warum nicht?
Es wird doch nur erfasst, wer gewählt hat und nicht, was er/sie gewählt hat. Schon mal an Bundeswahlen teilgenommen?
17.06.2016 um 00:47 Uhr
Abgesehen davon, dass dies bei jeder Wahl so ist; die Wahlordnung sieht es so vor
17.06.2016 um 01:37 Uhr
Monty, wenn das anders wäre, könnte ja jeder zwei- oder dreimal wählen. Bei einer geheimen Wahl bleibt geheim, wie jemand abgestimmt hat, nicht dass er abgestimmt hat.
17.06.2016 um 13:21 Uhr
Vielen Dank für euere Antworten.
Viele Grüße, Monty
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