Brauch ich Stützunterschriften zur Kandidatur bei der Personenwahl?
Ich kandidiere derzeit als neues Mitglied für den Betriebsrat. Es besteht nur eine Vorschlagsliste (also eine Personenwahl), auf die ich mich eingetragen habe. Brauche ich dafür Stützerunterschriften und wenn ja, wieviele? Kann ich mir selbst eine geben? Man hat mich nämlich von dieser Liste einfach gestrichen, ohne mich darüber zu informieren, mit der Begründung, dass am Stichtag die letzte Stützunterschrift fehlte (obwohl sie mir mündlich zugesagt wurde). Davon erfuhr ich erst, als die Liste veröffentlicht wurde! Nach meinem Wissen unterstützen sich die Mitglieder einer Liste gegenseitig. Außerdem wurde keine Wählerliste veröffentlicht. Wie kann ich Einspruch erheben?
Community-Antworten (7)
07.03.2010 um 18:48 Uhr
Knochenblume, Man hat mich nämlich von dieser Liste einfach gestrichen, ohne mich darüber zu informieren, mit der Begründung, dass am Stichtag die letzte Stützunterschrift fehlte (obwohl sie mir mündlich zugesagt wurde). Versteh ich nicht, kannst Du das mal näher erläutern?
Außerdem wurde keine Wählerliste veröffentlicht. Das Wählerverzeichnis muss nicht unbedingt veröffentlicht/ausgehängt werden! Aber, es muss bekannt gemacht werden, wo man in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen kann!
07.03.2010 um 19:40 Uhr
nicoline, bist du die Schwester vom Kölner?????????????? Putzer
07.03.2010 um 20:12 Uhr
putzer, was läßt Dich das vermuten? Hast Du irgendwie Schwierigkeiten mit seinen und meinen Antworten?
07.03.2010 um 20:54 Uhr
nicoline, eigentlich nicht, nur weil ihr beiden immer aus der gleichen Pistole schiesst. Vieleicht seid ihe Zwitter?( Nicht böse gemeint ) Aber ihr zwei müsst doch mit den Betr.VG schlafen gehen. Putzer
07.03.2010 um 21:25 Uhr
Putzer, nur weil ihr beiden immer aus der gleichen Pistole schiesst. das müsste dann schon heißen aus der selben, auch nicht böse gemeint! Aber, Du täuschst Dich gewaltig, ich bin ganz und gar nicht immer seiner Meinung! Aber, was Recht ist muss auch hier Recht bleiben, auch, wenn es einigen, z.B. Dir, nicht in den Kram paßt!
Aber ihr zwei müsst doch mit den Betr.VG schlafen gehen. Solltest Du auch mal versuchen!
08.03.2010 um 12:43 Uhr
Also: es gibt nur eine Vorschlagsliste. Auf die konnte ich mich nur eintragen, wenn ich drei Unterstützerunterschriften bringe. Zwei habe ich schon, die dritte wurde mir mündlich zugesagt und wollte sich noch eintragen. Somit konnte ich mich auf die Kanditatenliste setzen. da aber zum Stichtag die dritte Unterschrift noch fehlte, haben die mich einfach von der Liste gestrichen und diese ohne meinen Namen veröffentlicht. So nach dem Motto: Pech gehabt, Stichtag vorbei. Zumindest hätten sie mich in diesem Fall informieren müssen.
08.03.2010 um 15:30 Uhr
@Knochenblume Tja, das sollte der WV erfahren ;-)))
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