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Stützunterschriften bei Personenwahl

S
SONNEnstar
Apr 2018 bearbeitet

Hello, ich bin BR-Mitglied, leider seit über einem Jahr im Krankenstand (und darum nicht die Möglichkeit, daheim genau zu prüfen). Ich habe folgende Frage:

Die im Wahlausschreiben geforderten Stützunterschriften: Sind diese notwendig PRO Bewerber? Muss also jeder BR-Kandidat z.B. 6 Stützunterschriften einholen? Oder ist EIN Zettel mit Stützunterschriften für die gesamte Aufstellung der Personenwahl möglich (angetackert bzw. fest verbunden).

Und noch eine Frage: da mein Wohnsitz 350km entfernt von meinem Arbeitsort ist: Kann, wenn ich die Deadline der Kandidatenaufstellung versäume, die Wahl anfechten?

Da dies eilbedürftig ist, brauch ich Eure Hilfe ziemlich zeitnah.

Danke vorab und viele Grüsse

Chris

3.18203

Community-Antworten (3)

M
Michael

02.03.2006 um 23:28 Uhr

Solch eine Frage erwarte ich eigentlich nicht von einem BR-Mitglied :-)

Stützunterschriften gelten immer für die Gesamte Liste ..... Als BR-Mitglied müsstest Du das aber eigentlich wissen

Gruß

Michael

S
SONNEnstar

02.03.2006 um 23:31 Uhr

thx Michael - theoretisch schon, aber ich war ganze 4 Monate BR-Mitglied, eh ich den Unfall hatte :-( (und mit Wahlvorstandsrecht hab ich mich bis dato nicht so intensiv beschäftigen können)

Also bei Personenwahl gelten die Stützunterschriften für alle....das hilft mir enorm weiter...

Dank Dir und "Gute Nacht" :-)

Chris

H
Human

07.03.2006 um 16:58 Uhr

Dazu hätte ich auch noch eine Frage. Wie sieht es aus, wenn eine Liste die nötigen Stützunterschriften hatte, aber NACH den eingeholten Stützunterschriften weitere Kandidiaten auf dieser Liste nachgetragen worden sind??

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