Erstellt am 07.03.2010 um 18:13 Uhr von Kölner
@Hizzy
Für die Wahlbewerber, die an der öff. Stimmauszählung während ihrer AZ teilnehmen ist und bleibt es AZ.
Für die anderen wohl nicht - wenngleich sie dazu freigestellt werden müssen.
Erstellt am 08.03.2010 um 05:55 Uhr von peanuts
"Für die Wahlbewerber, die an der öff. Stimmauszählung während ihrer AZ teilnehmen ist und bleibt es AZ. "
Hat sich die Rechtsprechung geändert?
Der AG muss während der Arbeitszeit lediglich für die Ausübung des Wahlrechts bezahlt freistellen. Die Teilnahme an der öffentlichen Stimmauszählung gehört nicht dazu, auch nicht für KandidatInnen.