Listenwahl Zusammenarbeit 2 Listen
Hallo
vielleicht kann uns jemand helfen. Wir haben am 24.3 eine vorgezogene BR-Wahl. Hierzu gibt es 3 Listen. Liste 1 und 2 wollen so wenig Kandidaten wie möglich von Liste 3 im neuen BR haben. Beide Listen 1 & 2 arbeiten gut zusammen. Wir haben auch eine bebilderte Kandidatenliste kreiert. Hierzu auch Liste 3 geholfen. Der einzige Unterschied ist dass auf Liste 1 & 2 noch Statements der Kandidaten drauf stehen. Auf Liste 3 nur die Fotos mit Namen Betriebszugehörigkeit, und Abteilung. Nun wirft uns Liste 3 vor dass wir zusammenarbeiten also "Klüngel" und das der Wahlvorstand, bestehend aus Kandidaten von Liste 1 und 2 nicht neutral wäre. Liste 3 sieht sogar darin einen Anfechtungsgrund der Wahl. Kann mir jemand hierzu was sagen?
Gruß
Markus
Community-Antworten (3)
10.03.2021 um 17:26 Uhr
"Wir haben auch eine bebilderte Kandidatenliste kreiert."
Wer ist dabei "wir"? Das 2 Listen "zusammenarbeiten" ist zwar nicht die "feine englische Art", aber mMn nicht zu beanstanden.
"und das der Wahlvorstand, bestehend aus Kandidaten von Liste 1 und 2 nicht neutral wäre. Liste 3 sieht sogar darin einen Anfechtungsgrund der Wahl."
Die Verletzung der Neutralität wäre ein möglicher Anfechtungsgrund. Dies müsste Liste 3 aber beweisen. Ob das allein angesichts der geschilderten Dinge möglich ist, würde ich persönlich bezweifeln. Aber das würde ja letztlich ein Gericht klären.
10.03.2021 um 17:54 Uhr
Der "Klüngel" geht nicht vom Wahlvorstand aus sondern von Mitarbeitern die im Wahlvorstand sind.
11.03.2021 um 14:25 Uhr
Ihr tut offen kund, dass Ihr aus Liste 3 möglichst niemanden dabei haben wollt und der Wahlvorstand besteht nur aus Kandidaten der zusammenarbeitenden Listen. Das würde mir auch sauer aufstoßen. Man könnte auf den Gedanken kommen, dass Ihr nur aus zahltaktischen Gründen Eure Kandidaten auf zwei Listen verteilt habt. Auch wenn das rechtens sein mag, "schön" ist es nicht gerade.
Schade, dass hier nicht die Kandidaten der Liste 3 um Rat fragen.
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