Hallo,
bei uns, in einem Maschinenbaubetrieb(120Mitarbeiter), finden bald Betriebsratswahlen statt. Der Wahlvorstand hat in verschiedenen Betriebsbereichen Vorschlagslisten ausgehängt. In die Listen haben sich auch Mitarbeiter eingetragen und gegengezeichnet. Der Wahlvorstand will diese Listen nach dem Abgabetermin einsammeln, zusammenfassen und eine Listenwahl durchführen. Soweit ist es aber nicht gekommen, ich war der Meinung das die ausgehangenen Listen gültig Listen seine, weil sie auch Stützunterschriften aufwiesen. Daraufhin habe ich eine eigene Liste erstellt und sie vor der Frist Abgegeben. Der WV (BRV und Listenführer alles zusammen) hat dann auch eine eigene Liste eingereicht und alle anderen Listen die er selbst ausgehangen hat wegen Fristverstreichung als ungültig erklärt. Ich habe den Eindruck das hier die Kontrollfunktion des WV missbraucht wurde, den Mitarbeitern wurden Listen für eine angebliche Personenwahl vorgelegt die dann aber nicht für gültig erklärt wurden. Um dann eine Eigene Liste in letzten Minuten einzureichen um Klar zu Kontrollieren wer an der Wahl teilnimmt und wer nicht.
Kann ich die Wahl anfechten weil der Wahlvorstand die Wahl durch das aushängen von Wahlvorschlagslisten ,in mehreren Betriebsbereichen, in Richtung Listenwahl geführt hat was er nicht darf. Und wie fechte ich diese Wahl an?