Information Gewerkschaften - über die Wahl bzw. den Termin?
Muss der Wahlvorstand die im Haus befindliche Gewerkschaft schriftlich über die Wahl bzw. den Termin informieren? Und wenn ja, wie ist hier die Frist und wo finde ich eine Rechtsgrundlage dazu?
Community-Antworten (1)
05.03.2010 um 13:31 Uhr
skonti. Informieren - ja - Gehe auf die Seite der IGM und lade Dir einen Wahltermin-Kalender herunter, kosten los, da hast Du alles was man wissen muss. Putzer
Verwandte Themen
Übersendung Wahlniederschrift - muss der Wahlvorstand die im Betrieb vertretenen Gewerkschaft(en) herausfinden?
Älter... soll unverzüglich an den Arbeitgeber und die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften erfolgen (§18 WO).(zusätzlich zu dem zweiwöchigen Aushang) Arbeitgeber ist klar, aber wie finde ich die im Betr
Informationspflicht an Gewerkschaften
ÄlterMüssen Gewerkschaften über die Bildung des Wahlvorstandes informiert werden oder generell über die geplante Durchführung einer BR Wahl?
Gewerkschaften
ÄlterHallo an alle in dem Forum ! Eine ganz wichtige Frage an euch allen.Wie sieht ihr das eigentlich,wenn in einem Unternehmen zwei Gewerkschaften ihr Unwesen treiben,und bei einem 15 er Gremium sind 14 B
Beauftragter einer Gewerkschaft - Wahlvorstand verpflichtet die Beauftragten der Gewerkschaften zur ihren Sitzungen einzuladen?
Älterist der Wahlvorstand für die Br-Wahl verpflichtet die Beauftragten der Gewerkschaften zur ihren Sitzungen einzuladen? Hat der Beauftragte der Gewerkschaft einen rechtsanspruch, die Niederschriften de
Professionelle Hilfe erbeten - Leiharbeiter von Betriebsratswahl ausgeschlossen
ÄlterHallo, bei uns sind neben ca. 300 Arbeitnehmer noch ca. 30 Leiharbeitnehmer beschäftigt. Die Leiharbeitnehmer bekommen kein Wahlrecht zur Betriebsratswahl obwohl sie langfristig (über Jahre) dort bes