1:In unserem Betrieb arbeiten neben den vertraglichen Arbeitnehmern auch Leiharbeiter.Die Wahlbekanntmachung teilt bei uns mit das erst nach 6 Monaten Einsatz in unserem Betrieb ein Wahlrecht besteht überall lese ich aber bereits nach 3 Monaten. Frage: Ist die Frist auf 6 Monate erweiterbar oder kann eine Änderung der Wahlbestimmungen verlangt werden?
2:Es arbeiten seit mehren ´jahren bei uns auch Arbeiter einer anderen Firma in einer Produktionskette die aber keine Leiharbeiter sind sondern der anderen arbeitgeber ist "Subunternemer" bei uns.
Frage: Besteht wahlrecht?
3:Die Wählerlisten sind nicht mit der Bekanntmachung der Wahl veröffentlicht worden.
Frage: wann müssen die spätestens ausgehängt sein?