Hallo Rolfo, hallo Tanzbär,

da bin ich schon wieder. Also hier nochmal die Frage:

Wenn ich nach § 4 der WO das Wahlausschreiben anfechte, schriftlich, kann ich dann sagen, dass hier 13 BR Mitglieder benannt sind, die nach den Wahlen den BR zu besetzen haben, kann ich dann sagen, dass im § 9 des BetrVG aber 15 BR Mitglieder geschrieben stehen und kann der Wahlvorstand sich dann rausreden, es könnte ja durch den weggang eines Kunden die Mitarbeiterzahl in den nächsten 4 Jahren sinken und danach haben sie gerechnet und die Zahl so festgesetzt??

Ferner die Frage: Wir haben eigendlich eigenen Mitarbeiter mit 842 Arbeitnehmern und dazu 716 Leiharbeitnehmern.

Wenn im Wahlausschreiben steht, 850 Weibliche und 559 männliche, sind das wohl alle, auch mit den Zeitarbeitnehmer.

Ist dann nur die 13 BR Mitglieder gegenüber den eigenen Arbeitnehmer zu rechnen, oder nach der Zahl der Menschen, die am Standort sind?

Helft ihr nochmal??