Ausscheiden eines Betriebsratsmitgliedes während der Amtszeit
Wir haben drei Kandidaten für die Betriebsratswahlen 2010 und müssen auch drei Mitglieder wählen. Was ist, wenn einer betriebsbedingt oder krankheitsbedingt aus dem Unternhemen ausscheidet? Nachrücken kann ja keiner. Was ist dann zu tun. Kann der Betriebsrat seine Funktion noch ausüben?
Danke MonaLisa für die schnelle Antwort. Wolln`mal gucken, wer sich noch zur Wahl stellen könnte? Bis dann...
Community-Antworten (2)
02.03.2010 um 10:32 Uhr
@Baumy,
besser wäre schon, wenn ihr 2 oder 3 weitere Kandidaten zur Verfügung hättet....
Aber nix destro trotz! Ihr könnt die Wahl auch mit den vorhandenen 3en durchziehen. Problem ist dann eben wie du sagst dass kein Ersatzmitglied da ist, das nachrücken könnte.
Das heisst dann wiederum, dass Neuwahlen stattfinden müssen.
02.03.2010 um 10:36 Uhr
Neuwahlen --> BetrVG § 13 2 2
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