Wahlberechtigte in Altersteilzeit?
Dürfen auch die Arbeitnehmer wählen die zur Zeit in Altersteilzeit sind ?
Ein AN bis Ende 2010 Drei AN bis Ende 2011.
Community-Antworten (2)
25.02.2010 um 19:41 Uhr
Hu ein Stier ;)
Bei Altersteilzeit in Form des „Blockmodells“ verliert der Arbeitnehmer seine Betriebszugehörigkeit und entsprechend sein Wahlrecht mit Beginn der (unwiderruflichen) Freistellungsphase.
Sonst behält auch der sich in Altersteilzeit befindende Mitarbeiter sein Wahlrecht, da die vereinbarte Teilzeit die Betriebszugehörigkeit und die Arbeitnehmereigenschaft nicht verändert.
26.02.2010 um 00:42 Uhr
Stier, MA in der aktiven Phase der Altersteilzeit des Blockmodells dürfen wählen. MA in der passiven Phase der Altersteilzeit des Blockmodells dürfen NICHT wählen => ganz einfach ausgedrückt ;-))
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