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Zugehörigkeitserklärung? Zeitrahmen?

K
kümmel
Nov 2016 bearbeitet

Nochmal was zur Zugehörigkeitserklärung: Wieviel Wochen vor Ablauf der Amtzeit des "alten" BR muß die der Mitarbeiter zugehörig erklären? 6 oder 10 Wochen? Und wo kann man das nachlesen?

69602

Community-Antworten (2)

P
Petrus

25.02.2010 um 17:13 Uhr

Wer gehört wo dazu? Wer soll was erklären?

D
delagundula

25.02.2010 um 17:15 Uhr

Hallo kümmel,

die Zugehörigkeit stellt der WV fest. Dieser beginnt mit seiner Arbeit 10 Wochen vor dem Ende der Amtszeit des noch amtierenden BR bzw. des Wahltermins.

6 Wochen vor der Wahl muss das Wahlausschreiben ausgehängt werden.

Bis zum Ende der Wahl muss der WV darauf achten das die Wählerliste ständig aktuell gehalten wird.

Nachzulesen ist dies in der Wahlordnung.

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