Neuwahl wegen Ausscheiden von Mitgliedern
Hallo zusammen,
wir haben das Problem, dass uns eine Kollegin aus unserem 3er Gremium verlässt und wir ohne Ersatzmitglieder damit wieder vor der Neuwahl stehen. Das ärgerliche daran ist, dass wir erst letztes Jahr gewählt haben und jetzt der reguläre Wahlturnus ja auch wieder ansteht. Wie ist denn der zeitliche Ablauf vorgesehen? Reicht es, wenn wir den Wahlvorstand einbestellen, wenn die Kollegin uns tatsächlich verlassen hat oder müssen wir das schon vorher? Und in welchem Zeitrahmen muss der Wahlvorstand dann die Wahl ansetzen?
Vielen Dank
Community-Antworten (4)
05.08.2025 um 14:27 Uhr
Kommt ein bisschen darauf an, wie lange die Kündigungsfrist der Kollegin ist. Grundsätzlich muss der BR ohne schuldhaftes Verzögern die Neuwahl mit der Bestellung des Wahlvorstandes einleiten. Wenn die Kollegin in 2 oder 3 Wochen weg ist, dann sollte der Wahlvorstand kurzfristig bestellt werden. Der muss dann ja noch geschult werden und dann die Wahl einleiten. Wenn ihr also dann irgendwann im Herbst neu wählt, dann müsst ihr ja nächstes Jahr nicht wieder wählen sondern bleibt bis zu nächsten Wahlperiode in 2030 im Amt.
05.08.2025 um 18:17 Uhr
Der Wahlvorstand kann er erst bestellt werden wenn der BR nicht mehr vollständig ist. Sinnvoll wäre es in der ersten Sitzung zu machen nach dem die Kollegin ausgeschieden ist.
05.08.2025 um 18:44 Uhr
"Der muss dann ja noch geschult werden und dann die Wahl einleiten."
Es sei denn, die 3 WVM sind die gleichen wie letztes Jahr. Dann wäre die Notwendigkeit einer Schulung kaum zu rechtfertigen.
11.08.2025 um 15:19 Uhr
Vielen Dank, dann warten wir, bis die Kollegin tatsächlich weg ist. Wäre natürlich super, wenn das die gleichen WVM wieder machen, könnte allerdings auch gut nachvollziehen, wenn man das nicht schon wieder machen möchte.
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