Person A ist sein seiner Ausbildung im Betrieb. Nach der Ausbildung war er für 1 1/2 Jahren bei der Schwesterfirma tätig. In dieser Zeit hat er aber fast ausschließlich Tätigkeiten für seinen Ex-Ausbildungsbetrieb getätigt. Seit Januar ist er wieder da un möchte für die Betriebsratswahl kandidieren.
Zu den Firmen:
Es gibt eine gemeinsame Geschäftsleitung aber rechtlich sind die Firmen getrennt. Der KOnzernabschluss wird in einem Konzernjahresbericht veröffentlicht.

Kann A kandidieren oder nicht?
Gilt hier § 8 BetrVG Abs. (2)?
Wie sieht es aus, wenn A versehentlich doch auf die Liste kommt und bei der Personenwahl gewählt wird.