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MAV Nachrücker

S
schulla59
Feb 2021 bearbeitet

Zum 01.03.2021 wechselt eine Kollegin vom Altenheim zum Krankenhaus innerhalb des selben Arbeitgebers. Aufgrund der geringen Restlaufzeit der aktuellen MAV ist meine Frage, ob ein Nachrücker für das Altenheim nötig ist. Könnte die bisherige Kollegin bis zur Neuwahl im nächsten Jahr ihr Amt weiter ausüben? Vorteil für uns wäre, dass eine erfahrene Kollegin nicht durch einen absoluten Neuling ( Nachrücker) ersetzt würde.

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Community-Antworten (1)

C
celestro

15.02.2021 um 20:07 Uhr

1.) Das ist ein BR-Forum und keins für MAV.

2.) Gibt es für die beiden Bereiche überhaupt eine separate MAV?

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